Unterrichtung im Bewachungsgewerbe - Personal
Veranstaltungsdetails
Kurzbeschreibung
Wer Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht dazu eine Erlaubnis. Der Bewachungsunternehmer muss die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen.
Inhalt
Seit dem 1. April 1996 muss der Bewachungsunternehmer die Unterrichtung über die rechtlichen Vorschriften nachweisen. Auch das Bewachungspersonal muss sich einer Unterrichtung unterziehen. Die Unterrichtung umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherheitsdienst
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Ihr Verständnis über Themengebiete wird durch mündliche und schriftliche Fragen überprüft.
Zulassungsvoraussetzungen:
Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, so dass jeder Teilnehmer über die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse verfügen muss, erfahrungsgemäß mind. auf Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Unterrichtsnachweis kann wegen nicht ausreichender Sprachkenntnisse verweigert werden.
Zur Identifikation bitten wir Sie, zu Lehrgangsbeginn einen Lichtbildausweis vorzulegen.