Finanzierungshilfen für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen
Die Bundesregierung hat folgende Maßnahmen für von der Ukraine-Krise betroffene Unternehmen beschlossen, die nun entsprechend umgesetzt werden müssen:
- KfW-Kreditprogramm UBR 2022
Unternehmen aller Größenklassen erhalten Zugang zu zinsgünstigen und bis zu 80% haftungsfreigestellten Krediten (ab 09.05.22) - Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen
Einzelne, bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bürgschaftsprogrammen sollen für vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen fortgesetzt werden. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. - Befristete Zuschüsse für Energiekosten
Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten, eng umgrenzten Kostenzuschusses / Finanzvolumen: 5 Milliarden Euro - Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen in Einzelfällen
Als Option zur Stabilisierung von systemrelevanten Unternehmen prüft die Bundesregierung den gezielten Einsatz von Eigen- und Hybridkapitalhilfen nach Einzelfallentscheidung. - Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen
Hierfür erarbeitet die Bundesregierung standardisierte Kriterien, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren / Kreditvolumen: insgesamt bis zu 100 Milliarden Euro
Stand: 03.05.2022