Rentenversicherungspflicht für Selbstständige

Die Bundesregierung möchte Selbstständige in die Rentenversicherung einbeziehen. Sie folgt damit einer Empfehlung der von ihr eingesetzten Alterssicherungskommission.
Die Alterssicherung von Selbstständigen wird seit Jahren diskutiert. Hintergrund sind veränderte Erwerbsformen, die Zunahme von Solo-Selbstständigkeit und damit zusammenhängend Vorsorgelücken, die sich im Alter auswirken. 2024 gingen in Deutschland rund 3,5 Millionen Menschen einer selbstständigen Tätigkeit im Haupterwerb nach. Reichlich 70 Prozent davon gehören keinem verpflichtenden Alterssicherungssystem an.
Befürworter eines Einbezugs in die gesetzliche Rentenversicherung verweisen darauf, dass damit nicht nur Ansprüche auf Altersrenten, sondern auch auf Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen-, Rehabilitations- und Präventionsleistungen entstehen würden.
Eine verpflichtende Absicherung könnte so dazu beitragen, Vorsorgelücken zu schließen und das Risiko von Altersarmut zu verringern. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen 2023 über 4 % der über 65-jährigen ehemaligen Selbstständigen Grundsicherung im Alter. Bei ehemaligen abhängig Beschäftigten waren es etwa 2 %. Das Risiko ist damit mehr als doppelt so hoch.
Unklar ist, ob sich eine verpflichtende Einbeziehung in der Rentenversicherung überhaupt nachhaltig auswirken würde. Eine mögliche kurzfristige Stabilisierung könnte im Zeitverlauf an Wirkung verlieren, weil die zusätzlichen Beitragszahler später selbst Renten beziehen. Ebenso bleibt offen, ob damit das Problem der Scheinselbständigkeit gelöst oder lediglich leichter zu beantworten wäre. Zudem sorgen viele Selbstständige bereits heute eigenverantwortlich vor – etwa über private Rentenversicherungen, Immobilien, Betriebsvermögen oder andere Vermögensbausteine.
Mit Bekanntgabe der Pläne hat die Bundesregierung zugleich eine breite Diskussion angeregt, etwa welche Folgen eine Einbeziehung für Beitragssätze, Finanzierung und Verwaltungsaufwand hätte. Auch alternative Modelle, etwa mit Wahlmöglichkeiten zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge, werden diskutiert.
Die zentrale Frage bleibt daher offen:
Sollten Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden, oder sollte die eigenverantwortliche Vorsorge weiterhin im Mittelpunkt stehen?

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Die Bundesregierung plant, Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Vorgesehen sind unter anderem eine Versicherungspflicht für neue Selbstständige sowie Wahlmöglichkeiten für bereits Selbstständige.
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