23.11.2022

IHK begrüßt Gesetzentwurf zu Strom- und Gaspreisbremsen

Am 22.November wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse veröffentlicht, der in der nächsten Woche in den Bundestag geht. Mitte Dezember soll der Bundesrat darüber abstimmen.

Die Preisbremsen greifen nun bereits im Januar 2023, wenn auch teilweise mit einer nachträglichen Abrechnung im März. Damit schließt sich die mögliche Förderlücke Anfang des Jahres. Das ist besonders wichtig für die Existenzsicherung von Kleinunternehmern und mittelständischen Unternehmen.

Christoph Neuberg, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz, begrüßt ausdrücklich die angekündigten Entlastungsmaßnahmen:
„Wir sind mit den Plänen einverstanden. Natürlich mussten Abstriche gemacht werden. Aber es hätte auch viel schlimmer kommen können. Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist nicht zuletzt auch auf eine gut koordinierte, erfolgreiche Einflussnahme der IHKs zurückzuführen. Wir hoffen sehr, dass die Preisbremsen unseren Unternehmen trotz schwieriger Gesamtlage Planbarkeit und Wirtschaftlichkeit sichern.“
Andere Kritikpunkte der Kammern bleiben allerdings nach wir vor ungeklärt. Das Referenzjahr 2021 zur Bestimmung des Verbrauchskontingentes für Gas und Strom passt für viele Unternehmen nicht. Da es in dieser Zeit coronabedingt zu deutlichen Einschränkungen kam, ist der herangezogene Energieverbrauch oftmals nicht repräsentativ. Das Verbrauchskontingent für die Preisbremse fällt also zu niedrig aus.
Auch die Frage nach Förderungen für andere Energieträger als Gas und Strom, die ebenfalls enorme Preisanstiege zu verzeichnen haben, bleibt unbeantwortet. Hier muss nun zeitnah durch entsprechende Härtefallregelungen Abhilfe geschaffen werden.

Ansprechpartner:
Martin Witschaß
Tel. 0371 6900-1200