PM 69 | 04.07.2022

Haushalts- und Pflegedienstleister aufgepasst

Dienstleister, die Pflegebedürftigen zukünftig abrechnungsfähige Unterstützung im Alltag bieten (wollen), müssen jetzt tätig werden. Die bisherige Anerkennung der Dienstleister und damit verbundene Leistungserstattungen gelten nur noch bis 31.12.2022.
Welche Schritte zur Neuanerkennung notwendig sind, darüber informiert die IHK Chemnitz in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am 12. Juli 2022, von 14.00 – 16.00 Uhr. 
Über Neuerungen der Sächsischen Pflegeunterstützungsverordnung, Voraussetzungen für eine Neu-/Anerkennung, richtige Antragstellung, Anerkennungsverfahren und Abrechnung der Leistungen berichtet Karsten Junghans, Geschäftsführer der vivacus Akademie für pflegenahe Dienstleistungen GmbH. Informationen gibt es darüber hinaus auch für Interessenten, die sich in diesem Bereich selbstständig machen möchten.
„Der Bedarf an Unterstützung im Alltag wächst ständig“,
so der Landesvorstand Mitteldeutschland im Bundesverband der Betreuungsdienste e.V.