PM 02 | 12.01.2022
Ansprechpartner IHK:
Michael Thümmel
Tel. 0371 6900-1530
Fristverlängerung für Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020
Das Bundesamt für Justiz hat eine Fristverlängerung für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 bekannt gegeben.
Das Bundesamt für Justiz hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass es in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten wird.
Die IHK Chemnitz begrüßt diese Fristverlängerung, mit der die Belange der Beteiligten angesichts der andauernden Corona-Pandemie angemessen berücksichtigt werden.
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Michael Thümmel
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