23.11.2022

Sächsische IHKs fordern befristete Änderung des Insolvenzrechts

Die sächsischen IHKs haben in einem Schreiben an die sächsischen Bundestagsabgeordneten ein Aussetzen der Insolvenzantragspflicht während der Energiekrise gefordert. Sie sehen kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz bedroht, bevor die Maßnahmen des Dritten Entlastungspaketes der Bundesregierung greifen können.
Die Preisentwicklung auf dem Energiemarkt hat für viele ein existenzgefährdendes Niveau erreicht. Hinzu kommen oftmals gestörte Lieferketten und die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

In diesem gefährlichen Umfeld müssen die Unternehmen navigieren. Liquiditätsengpässe können beispielsweise in die Zahlungsunfähigkeit führen, bevor eine Entlastungsmaßnahme greift. Deshalb drängen die sächsischen Industrie- und Handelskammern darauf, die Insolvenzantragspflicht in Anlehnung an das COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz als begleitende Maßnahme zu den Entlastungsmaßnahmen, befristet bis zum 31. März 2023, auszusetzen.

Das am 21. Oktober 2022 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes greift nach Meinung der Kammern nicht weit genug. Nur eine nochmalige befristete Aussetzung der Insolvenzantragsfrist wegen Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit würde einen signifikante Entlastung bedeuten.

Ansprechpartnerin:
Ramona Nagel
Referatsleiterin Kommunikation
Tel. 0371 6900-1110