19.09.2022
Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuerwerterklärung gefordert
Nach Einschätzung der IHK Chemnitz ist die Ende Oktober 2022 endende Frist zur Abgabe der Feststellungserklärungen für die Grundsteuerwerte für viele Immobilieneigentümer mit betrieblichem Grundbesitz nicht mehr zu halten.
Grund für die bisher eher schleppende Abgabe der Steuererklärungen ist häufig, dass hierfür benötigte Informationen von den Immobilieneigentümern erst ermittelt und vollständig zusammengetragen werden müssen.
„Dies stellt für viele Betriebe neben den aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen eine Herkulesaufgabe dar. Zur Entschärfung der Situation sollte die Abgabefrist wenigstens um ein halbes Jahr verlängert werden“,
so Christoph Neuberg, Hauptgeschäftsführer der IHK Chemnitz.
Ansprechpartner im Fachbereich:
Christoph Neuberg,
Hauptgeschäftsführer
Tel. 0371 6900-1200
Hauptgeschäftsführer
Tel. 0371 6900-1200