PM 70 | 04.07.2022

IHK-Arbeitskreis fordert proaktive, transparente Informationspolitik

Am 1. Juli 2022 tagte der Arbeitskreis Energie- und Klimapolitik der IHK Chemnitz. Die Tagesordnung des Treffens wurde von den dramatischen Ereignissen am Energiemarkt bestimmt.
Angesichts der drohenden Gasmangellage waren sich die Teilnehmer einig, dass es jetzt dringend einen klaren Masterplan braucht. Die Bundesnetzagentur muss so schnell wie möglich mitteilen, welche gewerblichen Verbraucher nach Ausrufung der Notfallstufe Gas von Abschaltungen betroffen sein könnten.
„Um sich vorbereiten zu können, brauchen die Unternehmen konkrete Informationen, wer, mit welchem Vorlauf, welchem Umfang und welcher Dauer mit Gasreduzierungen zu rechnen hat“,
fordert Martin Witschaß, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Chemnitz.
Neben dem Risiko eines kompletten Gaslieferstopps durch Russland bereiten den Unternehmen die explodierenden Energiepreise große Probleme. Bereits im Frühjahr 2022 schätzten laut Konjunkturbericht der IHK Chemnitz aus dem Frühjahr 2022 über 80 % der Unternehmen die Energie- und Kraftstoffpreise als größtes Geschäftsrisiko ein - ein Bild, welches sich auch in den Diskussionen des Arbeitskreistreffens widerspiegelte.
„Hier muss es kurzfristig Entlastungen für besonders betroffene Unternehmen über das Energiekostendämpfungsprogramm geben“,
fordert Witschaß weiterhin.
 
Die Mitglieder des Arbeitskreises fordern:
  • Sicherstellung der Versorgungssicherheit in ganz Deutschland, unter Berücksichtigung der fehlenden Gaspipelines zwischen Ost- und Westdeutschland, weitestgehende Reduzierung der Gasverstromung
  • Vermeidung von Preisdifferenzierungen bei Gas und Öl zwischen Ost- und Westdeutschland
  • Überprüfung der Preisfindungsmechanismen am Strommarkt (Merit Order), in dem die teuren Gaskraftwerke den Strompreis bestimmen
  • die Schaffung finanzieller Anreize für freiwillige Reduzierung des Gasverbrauchs von Großverbrauchern
  • Reduzierung von Energiepreisunterschieden zwischen Europa und Deutschland (bspw. Stromsteuer)
  • schnelle Bereitstellung von Liquiditätshilfen und Zuschüsse für von den Energiepreissteigerungen stark betroffenen Unternehmen
  • Unterstützung von Energieeffizienzmaßnahmen und Energieträgersubstitutionen zur Reduzierung der Importabhängigkeit durch Sonderabschreibungen und Fördermaßnahmen
  • größtmögliche Nutzung von behördlichen Ermessensspielräumen bei energetischen Prozessen (Genehmigungen, Anpassungen Temperaturen Arbeitsstättenverordnung, BImSchG)
  • frühzeitige Kommunikation möglicher Rationierungen an gewerbliche Verbraucher (Umfang, Vorlauf, Länge)
  • aktive Kommunikation von und mit regionalen Netzbetreibern
  • Kompensationen bei Gasmangellagen

Hintergrund:
Die 14 Mitglieder des Arbeitskreises bilden ein breites Spektrum von Unternehmen der Energieversorgung, der industriellen Verbraucher und der Erzeugung und Herstellung von Anlagen für erneuerbare Energien ab.

Ansprechpartner IHK:
Martin Witschaß
Tel. 0371 6900-1200