PM 55 | 30.05.2022

Die neue Grundsteuer – jetzt informieren

Ab dem Jahr 2025 gelten neue Regelungen für die Grundsteuer. Dafür besteht bereits jetzt Handlungsbedarf, denn alle Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind verpflichtet, im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 beim Finanzamt eine elektronische Grundsteuerwerterklärung einzureichen.
Auf Grundlage der erklärten Daten ermittelt dann das Finanzamt den Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 sowie den Grundsteuermessbetrag zum 1. Januar 2025, der an die betreffenden Kommunen zur Kalkulation der neuen Grundsteuerhebesätze für die Berechnung der Grundsteuer ab 2025 übermittelt wird.

IHK-Mitglieder, die Grundstücks- und Immobilieneigentümer sind, diese betreuen oder beraten, haben am 7. Juni 2022, von 9 - 13 Uhr die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick zur neuen Grundsteuer zu verschaffen.
Eine Anmeldung zu der kostenfreien Online-Informationsveranstaltung, die mit freundlicher Unterstützung des Finanzamtes Chemnitz-Süd angeboten wird, ist direkt über die Internetseite der IHK Chemnitz möglich.

IHK-Ansprechpartner:
Michael Thümmel, Tel. 0371 6900-1530
Martina Pal, Tel. 0371 6900-1503