PM 54 | 25.05.2022

Sächsische IHKs kritisieren geplantes EU-Lieferkettengesetz

Das geplante europäische Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Zulieferer entlang der gesamten globalen Lieferkette zu überprüfen. Ziel dieser Regelung ist die Einhaltung weltweit geltender Menschenrechtsstandards und des Umweltschutzes.
Dies soll der Förderung einer fairen und nachhaltigen Wirtschaft sowie einer verantwortungsvollen Unternehmensführung Vorschub leisten. Sollte das neue Lieferkettengesetz vom Europäischen Parlament und dem Rat gebilligt werden, müsste Deutschland sein eigenes Lieferkettengesetz, das erst im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und ab Januar 2023 greifen soll, schon wieder anpassen.
Deshalb haben sich die sächsischen Industrie- und Handelskammern am 23. Mai an die sächsischen Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewendet und Änderungen am Gesetzentwurf angemahnt, um die drohende Überforderung ihrer Mitgliedsunternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), abzuwenden. Vorausgegangen war eine Meinungsabfrage bei Unternehmen durch die Kammern.
Aus Sicht der sächsischen Industrie- und Handelskammern wären vor allem KMU mit einer lückenlosen Überprüfung sämtlicher Zulieferer und Abnehmer überfordert, Geschäftsbeziehungen hinter dem direkten Abnehmer sind meistens kaum nachvollziehbar. Zudem ist die Weitergabe von Geschäfts- und Lieferantendaten ein sensibles Thema.
Kristian Kirpal, Präsident der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, äußerte sich wie folgt:
“Die Ergebnisse der aktuellen Konjunkturumfrage im Leipziger Kammerbezirk im Frühjahr 2022 zeigen einen deutlichen Stimmungseinbruch bei unseren Mitgliedsunternehmen.
Der Krieg in der Ukraine hat die Hoffnungen, die durch die Aufhebung der meisten Corona-Maßnahmen deutlich spürbar waren, gewissermaßen im Keim erstickt. Explodierte Rohstoff- und Energiepreise sowie bis zum Zerreißen angespannte Lieferketten stellen die Realität dar, der sich die Unternehmen derzeit stellen müssen – nicht nur in Sachsen, sondern deutschland- und europaweit.
Ein neues EU-Lieferkettengesetz in der vorgelegten Fassung, das zusätzliche Verunsicherungen und noch mehr Bürokratie mit sich bringt, ist daher das Letzte, was unsere Wirtschaft in dieser ohnehin herausfordernden Zeit braucht.”
Die Mitgliedsunternehmen der Kammern befürchten bei Umsetzung des geplanten EU-Lieferkettengesetzes weitere bürokratische Lasten und erwarten eine Harmonisierung mit dem deutschen Lieferkettengesetz. Unternehmen dürfen nicht für Sachverhalte außerhalb ihres eigenen Betriebs in Haftung genommen werden. Sorgfaltspflichten sind daher auf Lieferanten im eigenen Kontrollbereich zu beschränken.
Eine weitere Überlegung seitens des Europaparlaments ist die Schaffung einer sogenannten Negativliste, die durch eine zentrale EU-Agentur geführt werden und dokumentieren soll, welche Firmen von den EU-Lieferketten ausgeschlossen sind. Ziel dieser Maßnahme soll sein, Rechtsunsicherheiten zu minimieren und Doppelkontrollen zu vermeiden.
Die sächsischen IHKs lehnen Positiv- oder Negativlisten ab. Der zu erwartende bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum etwaigen Nutzen. Zudem wird durch solch eine Maßnahme mittelbar in das Eigentum der betroffenen Unternehmen eingegriffen.

Ansprechpartner IHK:
Christoph Neuberg
Geschäftsführer Standortpolitik
Tel. 0371 6900-1200