PM 31 | 29.03.2022

IHK FOSA und Anerkennungsgesetz feiern 10-jähriges Bestehen

Das im April 2012 in Kraft getretene Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) sorgte auf dem Arbeitsmarkt für ein absolutes Novum.
Mit ihm gab es erstmals auch für den Bereich der dualen Ausbildungsberufe einen rechtsverbindlichen Anspruch, nach einheitlich definierten Maßstäben zu überprüfen, inwieweit ausländische Berufsqualifikationen mit deutschen Berufsausbildungen vergleichbar sind.
Durch das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit können ausländische Fachkräfte zeigen, welche Berufsqualifikationen tatsächlich hinter fremdsprachigen Ausbildungsnachweisen stehen. Gleichfalls bleiben diese auch für Arbeitgeber nicht länger ein Buch mit sieben Siegeln.
Zeitgleich zum Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes gründeten 76 Industrie- und Handelskammern die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) mit Sitz in Nürnberg. Nach einer Dekade Erfahrungen in der Anwendungspraxis als zuständige Stelle kann die IHK FOSA auf beachtliche Leistungsmarken auf der Habenseite verweisen: Seither wurden über 45.000 Anträge zu Ausbildungsabschlüssen aus 153 Ländern bearbeitet. Über 32.000 Gleichwertigkeitsbescheide wurden erteilt.
Dieses Potenzial an Fachkräften hat die IHK FOSA durch ihre Arbeit für den deutschen Arbeitsmarkt hinzugewonnen und somit dazu beigetragen, den Fachkräftemangel in Industrie und Handel weiter abzufedern.

Betrachtet man die Entwicklungen des Anerkennungsgeschehens der vergangenen zehn Jahre genauer, zeigen sich deutliche Verschiebungen in den Schwerpunkten der Anerkennung: In den ersten Jahren des Bestehens des BQFG stellten überwiegend ausländische Fachkräfte mit Wohnsitz im Inland oder den Staaten der Europäischen Union einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung zu überwiegend im europäischen Ausland erworbenen Ausbildungsnachweisen. Lange Zeit führte Polen die Liste der Ausbildungsländer an.

Ab etwa 2015 verschob sich das Spektrum der Länder in Richtung des arabischen Sprachraums. Im weiteren Verlauf verzeichnete die IHK FOSA ebenfalls verstärkt Anträge aus den Westbalkanstaaten – ein Trend, der bis heute anhält.
Die nächste Transformation des Anerkennungsgeschehens bei der IHK FOSA läutete im März 2020 das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ein. Im Rahmen der gesetzlichen Neuregelungen wurde der Anerkennungsbescheid für Fachkräfte aus Drittstaaten, deren Ziel die Arbeitsaufnahme auf dem deutschen Arbeitsmarkt ist, zur Voraussetzung für die Erlangung eines Visums und somit für die Zuwanderung. Damit verschob sich der Länderschwerpunkt weiter hin zu Anträgen mit Ausbildungen aus Drittstaaten, insbesondere den Ländern des Westbalkans, der Türkei, aber auch anderen arabischen Ländern wie beispielsweise Marokko.

Die IHK Chemnitz führt seit 2012 Erstberatungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse durch und bietet Hilfestellung zum Antrag an. Weitere Informationen stellt die Webseite der IHK FOSA zur Verfügung.

IHK-Ansprechpartnerin:
Antje Seltmann,
Tel. 0371 6900-1451,
E-Mail: antje.seltmann@chemnitz.ihk.de