PM 25 | 08.03.2022

Erleichterungen bei Erbschaft-/Schenkungsteuer für Unternehmensnachfolger

Unternehmensnachfolgern von Familienunternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie Personal in Kurzarbeit schicken oder abbauen mussten, drohten bislang Nachforderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer.
Denn die Steuerverschonung knüpft an die Einhaltung der sogenannten Lohnsummenregelung an. Diese sieht vor, dass Unternehmensnachfolger gegenüber dem Finanzamt mindestens fünf Jahre lang die Einhaltung einer bestimmten Lohnsumme nachweisen müssen.
Viele Betriebe konnten diese Voraussetzung während der Corona-Krise oft allein schon deshalb nicht erfüllen, weil das gezahlte Kurzarbeitergeld an ihre Beschäftigten nicht als Lohn im Sinne dieser Regelung angerechnet wurde.

Um zusätzliche Steuerbelastungen zu vermeiden, können betroffene Unternehmer unter Verweis auf den Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 30. Dezember 2021, der im Bundessteuerblatt I 2022, Seite 156 veröffentlicht wurde, bei ihrem Finanzamt eine vorübergehende Aussetzung der Lohnsummenregelung beantragen, wenn ihnen die Einhaltung im Zeitraum vom 01.03.2020 bis zum 30.06.2022 aufgrund der Corona-Pandemie nicht möglich war bzw. ist.
Mit der Ausnahmeregelung kommt die Finanzverwaltung konkreten Hinweisen und Forderungen der IHK-Organisation nach, zusätzliche Belastungen von schwer durch die  Corona-Pandemie getroffenen Unternehmensnachfolgern zu vermeiden und dadurch deren Fortführungschancen zu verbessern.
 
Ansprechpartner IHK:
Martina Pal,
Tel. 0371 6900-1503

Michael Thümmel,
Tel. 0371 6900-1530