Fondsgebundene Versicherungen

Worunter fallen die fondsgebundenen Versicherungen, unter die Versicherungsvermittlung nach § 34 d Abs. 1 GewO oder die Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO?
Fondsgebundene Versicherungen unterfallen der Erlaubnispflicht nach § 34d GewO. Sie benötigen keine gesonderte Erlaubnis nach § 34f GewO um diese Versicherungsprodukte zu vertreiben. Jedoch müssen Sie die mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) in Kraft getretenen Regelungen zur Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten beachten.