Versicherungs-/ Finanzanlagen-/ Immobiliardarlehensvermittler
Brancheninformationen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Gesetzesvorhaben der Branche sowie interessante Urteile für Versicherungs-, Finanzanlagen-, Immobiliardarlehensvermittler.
Versicherungen
Bei der Versicherungsvermittlung und -beratung handelt es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe nach § 34 d GewO mit der Pflicht zur Eintragung in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind, finden Sie in den nachfolgenden Informationen.
Finanzanlagenvermittler
Sie möchten sich als gewerblich tätiger Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater selbständig machen? In diesem Fall benötigen Sie zur Ausübung Ihrer Tätigkeit neben einer Gewerbeanmeldung eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34f oder h GewO. Zudem müssen Sie in ein öffentlich einsehbares Vermittlerregister eingetragen werden.
Immobiliardarlehensvermittler und -berater
Die wichtigsten Informationen im Überblick, was ist für wen, wo und wieso geregelt?