Aufschub für Anmeldung Lohnsteuer
Aufschub für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung
Von der Corona-Krise betroffene Unternehmer haben die Möglichkeit, für die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen einen Antrag auf Fristverlängerung stellen, wenn sie durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert sind, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.
Nachgewiesen werden muss, dass der Arbeitgeber selbst oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte (Steuerberater oder Dienstleister) nachweislich unverschuldet daran gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Dem Vernehmen nach kann z. B. bereits die Abwesenheit von Mitarbeitern wegen Quarantäne oder notwendiger Kinderbetreuung oder verkürzter Arbeitszeiten ausreichen.
Die Fristverlängerung kann maximal 2 Monate betragen.
Weitere Informationen können dem BMF-Schreiben vom 23.04.2020 (pdf) (PDF-Datei · 30 KB) entnommen werden.
Weitere Informationen können dem BMF-Schreiben vom 23.04.2020 (pdf) (PDF-Datei · 30 KB) entnommen werden.