Steuerentlastungsgesetz 2022
Am 16.03.2022 hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines
Steuerentlastungsgesetzes 2022 (PDF-Datei · 109 KB) verabschiedet.
Damit wurden die Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 umgesetzt.
Vor dem Hintergrund der Preiserhöhungen in den vergangenen Monaten - insbesondere im Energiebereich – werden Steuerzahler durch folgende Maßnahmen bei der Einkommensteuer entlastet:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro auf 1.200 Euro
- Erhöhung des Grundfreibetrages von 9.984 Euro auf 10.347 Euro
- Befristete Anhebung der Kilometerpauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte für sog. Fernpendler (ab dem 21. Entfernungskilometer) von aktuell 35 Cent auf 38 Cent bis zum Jahr 2026. Die ursprünglich für das Jahr 2024 geplante befristete Anhebung der Kilometerpauschale für Fernpendler bis zum Jahr 2026 wurde auf das Jahr 2022 vorgezogen. Die Kilometerpauschale von 0,30 Euro bis zum 20. Entfernungskilometer soll unverändert bleiben.
Die Änderungen gelten
rückwirkend ab dem
1. Januar 2022 und sollen Steuerzahler um knapp 4,5 Mrd. Euro jährlich entlasten.