Sonn- und Feiertagsladenöffnung

Sächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht Handlungsleitfaden für Sonn- und Feiertagsladenöffnung

 

Immer häufiger werden Rechtsverordnungen der Kommunen zur Sonn- und Feiertagsladenöffnung von den angerufenen Verwaltungsgerichten beanstandet. Grund hierfür ist zum einen die restriktive Gesetzeslage und zum anderen eine oftmals unzureichende Ermittlung der Besucherströme, welche der jeweilige besondere Anlass auslöst.
Um hier eine Abhilfe zu schaffen hat das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) nunmehr einen Handlungsleitfaden für die Städte und Gemeinden erstellt. Im Dokument werden u.a. die Grundlagen und Anforderungen für eine rechtssichere Ausgestaltung der Sonn- und Feiertagsladenöffnung eruiert. Auch ist eine Checkliste als Anlage beigefügt, welche auch Beispiele für die Ermittlung von Besucherströmen beinhaltet.
Gerade bei der oftmals schwierigen Prognose der Besucherströme ist eine möglichst weitreichende Datenerhebung essentiell. Zum einen bietet sie dem Gemeinde- bzw. Stadtrat eine nachvollziehbare Basis für die zu erlassende Rechtsverordnung. Zum anderen kann ein angerufenes Gericht anhand der erhobenen Daten die Prognoseentscheidung plausibel nachvollziehen.
Insoweit wird durch den Handlungsleitfaden des SMWA die Planungssicherheit bei Einzelhändlern und Gemeinden erhöht und das Prozessrisiko, zumindest mittelfristig, verringert. Die IHK Chemnitz begrüßt insoweit die Initiative des SMWA.