Werbematerialien

KMU mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können für die Erstellung von Werbematerialien (vorrangig in Fremdsprachen) wie folgt gefördert werden, sofern diese Materialien im Zusammenhang mit einer Produktinnovation oder -neuerung im Sinne der "Markteinführung innovativer Produkte" der Mittelstandsrichtlinie stehen:
  • bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 EUR
  • bei jungen, kleinen Unternehmen (bis 5 Jahre nach ihrer Gründung) bis zu 75 %, maximal 150.000 EUR
  • Bonusförderung: 10 %, wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Vorhabens tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt
  • Mindestsumme der zuwendungsfähigen Ausgaben: 5.000 EUR
Weitere Informationen:
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