EU-Nachrichten April 2025

EU Sanctions Helpdesk
Restriktive Maßnahmen der EU, auch bekannt als Sanktionen, sind ein wesentliches Instrument der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU. Die EU verfügt derzeit weltweit über mehr als 40 Sanktionsregelungen, die eine Vielzahl restriktiver Maßnahmen umfassen, von gezielten Einzelmaßnahmen (z. B. das Einfrieren von Vermögenswerten) bis hin zu umfassenderen sektoralen Ansätzen (die auf die Bereiche Finanzen, Handel, Energie usw. abzielen). Angesichts zunehmender weltweiter Spannungen werden die restriktiven Maßnahmen der EU immer schneller ausgeweitet.
Eine neue Initiative, der EU Sanctions Helpdesk, der von der Europäischen Union finanziert wird, soll europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Navigation durch die komplexe Sanktionslandschaft entscheidende Unterstützung bieten. Es bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, die KMU dabei helfen sollen, die EU-Sanktionen weltweit einzuhalten, und das Risiko von Verstößen und damit verbundenen Kosten zu verringern.
Der Helpdesk bietet KMU, die Due-Diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Sanktionen durchführen, persönliche Unterstützung und verwaltet eine spezielle Website mit Informationen zu Sanktionen, Veranstaltungen, Tipps, Erfahrungsberichten und vielem mehr.
Der Helpdesk deckt alle restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen und der autonomen EU ab und bietet KMU eine zentrale Anlaufstelle für die Einhaltung von Sanktionen.
Der Helpdesk arbeitet mit Partnern wie Behörden, Interessengruppen zur Unternehmensförderung, Finanzinstituten und internationalen Sanktions- und Compliance-Organisationen zusammen. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird der Helpdesk an gemeinsamen Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen, Veranstaltungen ausrichten und besuchen sowie Schulungen durchführen.
Eine neue Initiative, der EU Sanctions Helpdesk, der von der Europäischen Union finanziert wird, soll europäischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Navigation durch die komplexe Sanktionslandschaft entscheidende Unterstützung bieten. Es bietet eine umfassende Palette von Dienstleistungen an, die KMU dabei helfen sollen, die EU-Sanktionen weltweit einzuhalten, und das Risiko von Verstößen und damit verbundenen Kosten zu verringern.
Der Helpdesk bietet KMU, die Due-Diligence-Prüfungen im Zusammenhang mit Sanktionen durchführen, persönliche Unterstützung und verwaltet eine spezielle Website mit Informationen zu Sanktionen, Veranstaltungen, Tipps, Erfahrungsberichten und vielem mehr.
Der Helpdesk deckt alle restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen und der autonomen EU ab und bietet KMU eine zentrale Anlaufstelle für die Einhaltung von Sanktionen.
Der Helpdesk arbeitet mit Partnern wie Behörden, Interessengruppen zur Unternehmensförderung, Finanzinstituten und internationalen Sanktions- und Compliance-Organisationen zusammen. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird der Helpdesk an gemeinsamen Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen, Veranstaltungen ausrichten und besuchen sowie Schulungen durchführen.
- Webseite des EU Sanctions Helpdesk (Englisch)
- EU Sanction Map (Länderbezogener Überblick zu bestehenden Sanktionen)
Unterstützung bei der Umsetzung der Beschränkung von Mikroplastik im Rahmen der EU-Chemikaliengesetzgebung
Die Kommission hat einen erläuternden Leitfaden veröffentlicht, um Interessengruppen und Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Beschränkung von Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) zu unterstützen. Die Beschränkung von absichtlich zugesetztem Mikroplastik, die seit Oktober 2023 gilt, ist die bisher größte Beschränkung im Rahmen von REACH, sowohl was den Umfang als auch die erwarteten Auswirkungen betrifft. Schätzungen zufolge würden die neuen Vorschriften über einen Zeitraum von 20 Jahren die Freisetzung von etwa einer halben Million Tonnen Mikroplastik in die Umwelt verhindern, was Gesamtkosten von bis zu 19 Milliarden Euro verursachen würde.
Der Leitfaden enthält einen Abschnitt, in dem die Bestimmungen und Ziele der Beschränkung beschrieben werden, Fragen und Antworten zu häufigen Fragen von Interessengruppen und Mitgliedstaaten sowie Anhänge mit „Entscheidungsbäumen“ und Beispielen für Grenzfälle. Das Dokument wurde von der Kommission in Absprache mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und den Mitgliedstaaten erstellt. Es wird regelmäßig auf der Grundlage von Rückmeldungen der Nutzer aktualisiert. Zukünftige Aktualisierungen werden von der ECHA entwickelt und veröffentlicht.
Fragen zu diesem Leitfaden oder zur Beschränkung von Mikroplastik werden von der ECHA und den nationalen Helpdesks beantwortet, die speziell für die Beantwortung von Fragen zur Umsetzung von REACH eingerichtet wurden.
Bericht über ausgestellte A1-Bescheinigungen
Unternehmen, die Mitarbeiter zur Erbringung von Dienstleistungen ins EU-Ausland senden, kennen die A1-Bescheinigung. Die A1-Bescheinigung begründet die Vermutung, dass der Inhaber dem Sozialversicherungssystem des Mitgliedstaats angehört, der die Bescheinigung ausgestellt hat, und bestätigt, dass die betreffende Person nicht verpflichtet ist, Sozialversicherungsbeiträge in einem anderen Mitgliedstaat zu zahlen. A1-Bescheinigungen werden für verschiedene Personengruppen ausgestellt, hauptsächlich jedoch für „entsandte“ Arbeitnehmer und Selbstständige sowie für Personen, die in zwei oder mehr Mitgliedstaaten eine Tätigkeit als Arbeitnehmer/Selbstständige ausüben.
Ein im März veröffentlichter Bericht zu den A1-Daten zeigt auf Basis der von den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2023 bereitgestellten Statistiken, aktuelle Entwicklungen bei ausgestellten A1-Bescheinigungen. Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Laut vorliegendem Bericht wurden im Jahr 2023 auf Antrag des Arbeitgebers oder der betroffenen Person insgesamt 5,5 Millionen A1-Bescheinigungen ausgestellt.
- 3,6 Millionen (65 %) A1 galten für Arbeitnehmer, die bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, der seine Geschäftstätigkeit normalerweise in einem Mitgliedstaat ausübt, und die von diesem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden, um dort in seinem Auftrag zu arbeiten, sowie Personen, die normalerweise in einem Mitgliedstaat eine selbstständige Tätigkeit ausüben und die eine ähnliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausüben. Weitere 1,7 Millionen (31 %) A1 wurden für Personen ausgestellt, die einer Tätigkeit als Arbeitnehmer/Selbstständige in zwei oder mehr Mitgliedstaaten nachgehen. Die restlichen 255 000 A1 wurden für andere Kategorien ausgestellt, hauptsächlich für Beamte.
- Die mit Abstand höchste Anzahl von A1 wurde von Deutschland ausgestellt (mehr als 2 Millionen A1). Der zweitwichtigste ausstellende Mitgliedstaat war Polen mit fast 850 000 ausgestellten A1. Italien liegt mit insgesamt rund 361 000 ausgestellten A1 an dritter Stelle. Darüber hinaus haben Spanien, die Schweiz und Frankreich jeweils mehr als 200.000 A1 ausgestellt.
- 22 Mitgliedstaaten verzeichneten einen Anstieg der Anzahl der ausgestellten A1 im Vergleich zu 2022 Deutschland verzeichnete eine Anstieg von 408.000 und für Polen gab es im Jahr 2023 einen Anstieg von fast 127.000 PDs A1 im Vergleich zu 2022. Der auffälligste prozentuale Anstieg ist in Finnland zu verzeichnen (+143 %).
Ausführlicher Bericht in englischer Sprache:
Veranstaltungsangebot
28.04.2025 | Präsenz |
Marktchancen Tschechien
Erhalten Sie aktuelle Informationen und Zahlen zur wirtschaftlichen Lage sowie zu den neuesten Entwicklungen auf dem tschechischen Markt. Zudem werden die Fördermöglichkeiten für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Interreg Sachsen - Tschechien vorgestellt, von dem auch sächsische Unternehmen profitieren können. Ergänzend erfahren Sie, wie die IHK Chemnitz mit Hilfe ihrer Netzwerke in Tschechien und Europa, bei einer erfolgreichen Expansion über die Grenze hinweg unterstützen kann.
Unsere Veranstaltung ist kombiniert mit einem Sprechtag, der Ihnen die Möglichkeit gibt, in separat gebuchten Einzelgesprächen individuell Fragen zu stellen und grenzüberschreitende Projekte zu besprechen.
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05.05.2025 | Online |
Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz in Drittstaaten am 05.05.2025
Das Webinar legt den Schwerpunkt auf die Vertragsgestaltung und gibt Hinweise zum Thema Workation und Employer of Records (EOR). Zweiter Schwerpunkt ist das Thema Sozialversicherung. Zudem erhalten Sie einen kurzen Überblick über Aufenthaltsrecht und eventuelle steuerliche Themen.
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06.05.2025 | Präsenz |
Frühstück Internationale Beschaffung zum Thema “Internationale Beschaffung und KI”
Sie sind in Ihrem Unternehmen für die internationale Beschaffung verantwortlich? Wir laden Sie zu unserem nächsten Frühstück Internationale Beschaffung ein. In diesem Format diskutieren wir regelmäßig aktuelle Themen und tauschen Erfahrungen aus und wollen Unternehmen der Region vernetzen.
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19.08.2025 | Präsenz |
Grenzüberschreitender Mitarbeitereinsatz in der EU am 19.08.2025
Der Workshop gibt Praxisempfehlungen zum Umgang mit Entsendeauflagen in der EU und informiert über anwendbare arbeitsrechtliche Vorgaben und Sozialversicherung bei Mitarbeitereinsätzen in Europa.
Länderbeispiele: Österreich und Luxemburg. |