Plastiktütenverbot seit 1. Januar 2022

Das sogenannte Plastiktütenverbot hat Mitte Dezember 2020 den Bundesrat passiert. Es findet nun im Verpackungsgesetz seine Verankerung. Ab dem 01.01.2022 gilt damit ein Verbot für leichte Einwegkunststofftragetaschen.
Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometern, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden (sog. Serviceverpackungen) dürfen durch den Letzvertreiber nicht mehr verkauft oder kostenlos abgegeben werden. Von dem Verbot ausgenommen sind sehr leichte Plastiktüten, sog. "Hemdchenbeutel", die meist für einen hygienischen Umgang mit offenen und leicht verderblichen Lebensmitteln wie Obst, Gemüse oder Fleisch verwendet werden. Stabile Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von mehr als 50 Mikrometern sind ebenfalls vom Verbot nicht erfasst, da sie typischer Weise als Mehrwegtaschen verwendet werden.
Die Regelung wurde im Verpackungsgesetz, §5, Abs 2 verankert.
Die Drucksache finden Sie auf der Webseite des Bundesrates.
Quelle: BMU/DIHK, Stand 12/20