Drohnensichtung über Unternehmen

Der Einsatz von Drohnen nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Neben legitimen Anwendungen steigt zugleich das Risiko eines missbräuchlichen Einsatzes. Für Unternehmen ergeben sich daraus neue sicherheitsrelevante Herausforderungen.

Rechtlicher Rahmen

Der Betrieb von Drohnen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Unbefugte Überflüge von Betriebsgeländen, insbesondere über sensiblen oder besonders geschützten Bereichen, sind in der Regel unzulässig. Unternehmen haben das Recht, sich gegen rechtswidrige Drohnenaktivitäten zu wehren, indem eine unverzügliche Meldung bei der örtlichen Polizeidienstelle unter dem Stichwort “Drohnensichtung bei KRITIS oder Unternehmen” erfolgt. Eigenmächtige aktive Abwehrmaßnahmen wie Stören, Übernehmen oder Zerstören gehören allerdings nicht dazu.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um sich angemessen auf mögliche Drohnenbedrohungen vorzubereiten, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen prüfen:
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden
    Beschäftigte, insbesondere im Werkschutz oder in sicherheitsrelevanten Bereichen, sollten im Erkennen auffälliger Drohnenaktivitäten geschult werden.
  • Anpassung von Sicherheitskonzepten
    Bestehende Sicherheits- und Notfallpläne sollten um das Szenario „Drohne“ ergänzt werden, einschließlich klarer Melde- und Eskalationswege.
  • Zusammenarbeit mit Behörden
    Eine enge Abstimmung mit Polizei, Ordnungsbehörden und gegebenenfalls Luftfahrtbehörden ist essenziell, um im Ernstfall schnell und rechtssicher handeln zu können.
  • Technische Prävention und Dokumentation
    Je nach Risikolage kann der Einsatz technischer Lösungen zur Detektion von Drohnen (z. B. Radar-, Funk- oder Kamerasysteme) sinnvoll sein. Die Dokumentation und Meldung sollte um Fotos oder Videos ergänzt werden.
Die Initiative Wirtschaftsschutz hat dazu eine "Handreichung bei Drohnensichtung" veröffentlicht.
Interessierte Unternehmen und Sicherheitsverantwortliche sind herzlich eingeladen, sich mit dem nebenstehenden Ansprechpartner in Verbindung zu setzen. Ein Round-Table wird für Juni 2026 vorbereitet.
Quelle:
Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz