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Steuerliche Forschungsförderung

Die steuerliche Forschungsförderung in Deutschland basiert auf dem Forschungszulagengesetz.
Ziel ist es, Unternehmen aller Größen und Branchen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – zu motivieren, mehr in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Die Förderung erfolgt als Steuergutschrift, die auch ausgezahlt wird, wenn keine Steuerschuld besteht, was sie besonders attraktiv für Start-ups oder Unternehmen in Schwierigkeiten macht.

Gefördert werden Personalkosten für eigenbetriebliche Forschung sowie Auftragsforschung. Einen Musterstundenzettel (pdf), den Sie für Ihren Stundennachweis für Ihr lokales Finanzamt verwenden können, stellt das Bundesfinanzministerium zur Verfügung.
Förderfähige Projekte müssen Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sein. Dies bestätigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage online.

Ab 2026 kommt zusätzlich eine Gemeinkostenpauschale von 20 % auf direkte Projektkosten hinzu.

Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich 25 % der förderfähigen Aufwendungen, für KMU bis zu 35 %.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
Das Verfahren ist vollständig digital und es besteht ein Rechtsanspruch, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Durch das Wachstumschancengesetz und weitere Anpassungen wurde die Förderung kontinuierlich ausgeweitet, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken.
Interessant ist die Forschungszulage für Unternehmer,
  • da sie nicht an Haushaltsmittel der EU, des Bundes oder Freistaats gebunden ist.
  • Nicht von Projektträgern oder thematischen Projektanträgen abhängig ist.
  • Sie kann vor, während oder nach einem Forschungsvorhaben beantragt werden.
  • Es werden auch keine Zwischenberichte/Verwendungsnachweise oder Veröffentlichungen der Forschungsergebnisse verlangt.

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Das ZIM verhilft einer Vielzahl unterschiedlichster Ideen aus dem Mittelstand zum Durchbruch.
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.
Das ZIM bietet verschiedene Optionen für eine passgenaue Förderung. Fördersätze und Zuschüsse richten sich in der Regel an Unternehmensgrößen aus.
  • ZIM-Kooperationsprojekte - gefördert werden gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte von zwei oder mehreren Unternehmen oder die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen.
  • ZIM-Einzelprojekte - gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte von Unternehmen, die diese Vorhaben mit eigenem Personal im Betrieb durchführen.
  • ZIM-Kooperationsnetzwerke - gefördert werden externe Netzwerk-Managementleistungen von innovativen Netzwerken mit mindestens sechs mittelständischen Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam eine übergreifende technologische Innovation zu entwickeln.

Innovationstag Mittelstand

Ca. 300 kleine und mittlere Unternehmen zeigen beim Innovationstag Mittelstand des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 11. Juni 2026
innovative Projekte, neue Technologien und kreative Ideen unter freiem Himmel in Berlin. Die Projekte wurden mit den o.g. Förderprogrammen umgesetzt und zeigen ein breites Spektrum der Innovationstätigkeit in Deutschland.

Sächsische Technologieförderprogramme

Die sächsischen Förderprogramm adressieren verschiedene Themen und Impulse zur Stimulation der unternehmerischen F&E-Tätigkeit, des Technologie- und Wissenstransfers oder der Beschäftigung von innovationstreibenden Mitarbeitern.
Die bewährten ESF- und EFRE-Förderungen der EU werden unter dem Dach des SMWA fortgeführt und vereinfacht. Für die aktuelle Förderperiode werden zum Beispiel folgende SAB-Förderprogramme für Unternehmen angeboten.
Förderprogramm Förderhöhe
  • Fördersatz: 50 %
  • jährlicher Förderbetrag: 2x 20.000 €
  • Fördersatz: 40 bis 60 %
  • Förderbetrag: 200.000 €
  • FuE-Projektförderung:
    Zuschuss für die Durchführung von innovativen technologieorientierten F&E-Projekten, die der Entwicklung von neuen oder verbesserten Produkten und Verfahren dienen
  • Fördersätze zwischen 30 und 60 %

KMU-innovativ

Die Förderinitiative KMU‑innovativ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben effizienter umzusetzen.
KMU sollen so ihre Innovationskraft stärken und neue Technologien, Produkte und Verfahren schneller entwickeln können. Das Programm erleichtert die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln, bietet einen Lotsendienst zur Beratung, setzt auf schnelle Verfahren und ermöglicht die Zusammenarbeit von KMU mit wissenschaftlichen Partnern.
Alle Bekanntmachungen und Informationen zu den einzelnen Technologiefeldern der Förderinitiative KMU-innovativ finden Sie auf der der Webseite des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
  • Biomedizin
  • IKT
  • Materialforschung
  • Klima und Energie
  • autonomes Fahren
Mit einem umfassenden Beratungsangebot unterstützt KMU-innovativ auch jene, die sich erstmals um Fördermittel bewerben. Das Antragsverfahren ist schnell und auf KMU zugeschnitten. So gelingt der Einstieg in die Forschungsförderung.

Innovationsgutscheine "go-inno"

Innovationsgutscheine des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (go-inno) decken bis zu 50 Prozent der Ausgaben für externe Beratung durch autorisierte Beratungsunternehmen.
Die zunehmende Komplexität wirtschaftlicher Prozesse und die schnellen Innovationszyklen stellen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor vielfältige Herausforderungen. Erfolgsrelevant sind dabei die Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Häufig fehlen jedoch zeitliche und personelle Ressourcen, um Entwicklungen in Technik, Managementmethoden und Prozessgestaltung kontinuierlich zu verfolgen. Dadurch entsteht ein Bedarf an externer Beratung, der durch den Innovationsgutschein unterstützt werden kann.

Das Beratungsmodell von go-inno

Mit den Innovationsgutscheinen des BMWE können KMU in go-inno Innovationsberatung zur Vorbereitung von Produkt- oder technischen Verfahrensinnovationen sowie zur Professionalisierung ihres Innovationsmanagements in Anspruch nehmen. Folgende Leistungsstufen sind vorgesehen.
  • Leistungsstufe 1: Potenzialanalyse
  • Leistungsstufe 2: Realisierungskonzept
Weitere Inhalte und Details zu diesem Modell finden Sie auf der Webseite des BMWE.

INVEST Förderung für Startup-Unterstützer

Unter dem Motto “Business Plan trifft Investor” verbindet das Förderprogramm INVEST junge innovative Gründer und etablierte Unternehmer.
Das Programm startete vor über 12 Jahren und mobilisierte bislang über 1 Mrd. private Euro in über 15.000 Investments. Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz führt dieses Programm aktuell mit einem Update vom 06. März 2024 weiter.
Was ist INVEST?
  • 15% Erwerbszuschuss bei direktem Anteilserwerb (bisher 25%) und bei Wandeldarlehen
  • 10.000 Euro Mindestinvestitionssumme
  • 333.333 Euro maximale förderfähige Investitionssumme pro Investment
  • Begrenzung des Exitzuschusses auf 25% der Investitionssumme
  • Erweiterung der zulässigen Rechtsformen für förderfähige Unternehmen auf eingetragene Genossenschaften (eG)
Wer profitiert von INVEST?
  • Junge innovative Unternehmen (max. 7 Jahre alt), die auf Kapitalsuche sind.
  • Private Investoren (Business Angels), die sich an einem jungen Unternehmen beteiligen wollen.
Ein Erklärvideo auf der Youtube-Webseite des BMWE erläutert die Rahmenbedingungen.
Eine vollständige Übersicht über die Fördervoraussetzungen und weitere Informationen zu INVEST (neu ab März 2024) finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.
Quelle: Webseite des BMWE/BAFA