Förderaufruf für Wasserstofftankstellen und H₂‑Nutzfahrzeuge gestartet
Der Projektträger Jülich (PtJ) hat am 28. Januar 2026 den neuen Förderaufruf zur Unterstützung eines deutschlandweiten Initialnetzes an Wasserstofftankstellen (HRS) und zugehörigen Nutzfahrzeugen veröffentlicht.
Mit der Förderung soll ein Paket aus öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen und schweren Nutzfahrzeugen mit wasserstoffbasierten Antrieben (N2/N3) unterstützt werden. Diese kombinierte Förderung („Paketförderung“) stellt sicher, dass neue Tankstellen von Beginn an ausgelastet sind und Betreiber wie Speditionsunternehmen verlässliche Betankungsmöglichkeiten vorfinden. Durch die Verknüpfung Tankstellen- und Fahrzeugförderung ist die Vernetzung potenzieller Infrastruktur- und Fahrzeugbetreiber für den Projektantrag von besonderer Bedeutung. Die IHK Chemnitz kann hier koordinierend unterstützen. Kommen Sie bei Interesse gern auf uns zu.
Die Eckdaten des Förderaufrufes, sowie wichtige weiterführende Links haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.
Wer ist antragsberechtigt?
Anträge können von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürlichen Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit gestellt werden.
Was wird gefördert?
Inhalt des Aufrufes sind Investitionszuschüsse für Wasserstofftankstellen und die Beschaffung von Nutzfahrzeugen. Es sollen kombinierte Anträge für Wasserstofftankstellen und Fahrzeugflotten eingereicht werden. Bezogen auf die Kapazität der beantragten Tankstelle muss durch vorhandene oder zu beschaffende Fahrzeuge eine Auslastung von mindestens 10% gewährleistet werden. Für den Aufruf sind 4 Fördervarianten Vorgesehen:
- Neue Tankstelle und neue Fahrzeuge
- Ausbau einer bestehenden Tankstelle auf die Anforderungen der AFIR und neue Fahrzeuge
- Neue Tankstelle (Fahrzeuge für Auslastung vorhanden oder in Bestellung)
- Für eine bereits realisierte oder in Planung/Bau befindliche AFIR-konforme Tankstelle sind für deren Auslastung auf Fahrzeuge förderfähig
Wie wird gefördert?
- Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen, die den Anforderungen der AFIR‑Verordnung entsprechen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Beschaffung schwerer Wasserstoff‑Nutzfahrzeuge (N2/N3) auf Brennstoffzellen- oder Wasserstoffverbrennungsmotorbasis. Hier beträgt die Förderung bis zu 80 % der Investitionsmehrausgaben gegenüber einem Dieselreferenzfahrzeug.
Die Förderung priorisiert Standorte entlang des TEN‑V‑Kernnetzes sowie definierte städtische Knoten, um die europäische Infrastrukturstrategie optimal zu unterstützen.
Wie und bis wann kann eingereicht werden?
Alle Förderunterlagen, einschließlich Templates der Vorhabenbeschreibung, Checklisten und Kartenmaterial, stehen auf der Homepage des Projektträgers zur Verfügung. Projektanträge müssen bis zum 31. Mai 2026 über das Bundesportal easy‑Online eingereicht werden.