Ausbildung der Ausbilder (AdA)

Ziel der Weiterbildung 

Ausbilder und Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe setzen die Inhalte von Ausbildungsrahmenplänen in die Praxis um. Sie überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplanes und wählen die neuen Auszubildenden mit aus. Weiterhin kontrollieren Sie die Ausbildungsnachweise und unterweisen die Auszubildenden in theoretischen und praktischen Inhalten des jeweiligen Ausbildungsberufes. Zudem melden die Ausbilder und Ausbilderinnen die Auszubildenden zur Zwischen und Abschlussprüfung bei der zuständigen Kammer an. Nach Abschluss der Ausbildung beraten sie die Unternehmensführung in Fragen der Übernahme von Auszubildenden und stellen die Ausbildungszeugnisse aus.

Die AdA für künftige Ausbilder

Sie möchten als Ausbilder in der Berufsausbildung tätig werden.

Die AdA bei der Meisterausbildung

Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation = AdA ist i. d. R. Bestandteil in der Meisterausbildung und sollte vor Lehrgangsbeginn erfolgen. Der Nachweis dieser Qualifikation ist i. d. R. spätestens vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Im Rahmen einer Meisterausbildung sind die Kosten der Vorbereitung auf die Prüfung sowie die Prüfungsgebühr über das Aufstiegs-BAföG förderbar.

Die AdA für Fachwirte und Fachkaufleute

Sie sind IHK-geprüfte/r Fachwirt(in) oder Fachkaufmann(frau). Mit der Verordnung Ihres Höheren Berufsabschlusses könnten Sie mit einer Frist von 10 Jahren Ihres Abschluss vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung befreit werden und müssten sich nur noch der mündlichen Prüfung stellen.

Informationen zur Fortbildungsprüfung