Novellierung verspricht zahlreiche Verbesserungen

Mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen, Verbesserungen für Familien: das verspricht die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFGB), auch Aufstiegs-BAföG genannt, das ab 1. August 2020 in Kraft getreten ist. Das AFBG fördert unabhängig vom Alter in Voll-  oder Teilzeit die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse in verschiedenen Branchen.
Die Förderung selbst setzt sich zusammen aus finanziellen Beiträgen, die unabhängig vom Einkommen zu den Kosten der Fortbildung gewährt werden, und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich aus einem finanziellen Beitrag zum Lebensunterhalt, der abhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt wird. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen.
Ab dem 1. August gibt es nun mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien. Zudem wird die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
  • Gefördert werden berufliche Aufsteiger über alle drei Fortbildungsstufen, d. h. der/die Geprüfte Berufsspezialist/in ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
  • Die Unterhaltsförderung in Höhe von 892 Euro wird erstmals als Vollzuschuss gewährt, d. h. diese muss nicht - wie bisher - zurückgezahlt werden. 
  • Verheiratete mit zwei Kindern erhalten abhängig vom Einkommen eine Unterhaltsförderung von bis zu 1.597 Euro pro Monat, Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.127 Euro pro Monat. Der monatliche Zuschuss für die Kinderbetreuung erhöht sich für Alleinerziehende von 130 Euro auf 150 Euro pro Kind.
  • Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen jetzt nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden.
  • Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, muss das KfW-Darlehen gar nicht mehr zurückzahlen und kann so schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
Erweitert wurden zudem die Stundungs- und Darlehenserlassmöglichkeiten für Geringverdienende.
An der IHK Chemnitz beginnen pro Jahr rund 25 Kurse in der Höheren Berufsbildung, die von  ca. 300 Teilnehmern wahrgenommen werden, Tendenz steigend. Rund 75 % der Teilnehmer beantragen zur Förderung das Aufstiegs-BAFöG.