Technischer Produktdesigner/-in - Informationen Prüfungen

Merkblatt zur Durchführung und Dokumentation der Prüfungsvariante 1 (betrieblicher Arbeitsauftrag) bzw. Prüfungsvariante 2 (Prüfungsprodukt)
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 Technischer Produktdesigner / Technische Produktdesignerin
Fachrichtung: Maschinen- und Anlagenkonstruktion

1. Festlegung der Prüfungsvariante.
Die Festlegung der Prüfungsvariante 1 oder 2 erfolgt auf dem Anmeldeformular zur Abschlussprüfung bzw.in der Online-Anmeldung im Bereich „Wahlmöglichkeiten“

2. Ablauf der elektronischen Prüfungsabwicklung – beide Varianten
Die elektronische Prüfungsabwicklung erfolgt über die Anwendung „DiPa“ (Digitaler Projektantrag). Voraussetzung ist die Anmeldung im „Azubi-Infocenters“ (https://azubi.gfi.ihk.de/). Die Zugangsdaten wurden dem Prüfungsteilnehmer/-in zugesandt. Unter der Rubrik „Weiterführende Links“ befindet sich der Button „Digitaler Projektantrag“.
Alternativ ist der Zugang zur Anwendung „DiPa“ auch direkt über die Verlinkung „Online-Portal“ möglich.

3. Antrag und Genehmigungsverfahren – nur bei Variante 1 (betrieblicher Auftrag):
Zur Durchführung des betrieblichen Auftrages ist ein genehmigungspflichtiger Antrag zu stellen.
Das Thema ist mit dem Antrag zum betrieblichen Auftrag durch den Auszubildenden fristgemäß laut Terminkette in der Anwendung „Digitaler Projektantrag“ einzureichen.
(Sommerprüfung bis 15.03. / Winterprüfung bis 05.10.)
Zum Antrag auf Genehmigung ist zwingend die „Prozessmatrix – auch Entscheidungshilfe, Bearbeitungsmatrix etc. …“ (www.chemnitz.ihk24.de/berufe =>Ausbildungsberuf=>Prüfungen) mit einzureichen.
Mit der Bearbeitung des betrieblichen Auftrages darf erst nach der Bestätigung / Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden. Die Genehmigung gilt nicht als Prüfungszulassung.
Die „Entscheidungshilfe“ ist ausgefüllt zusammen mit dem Antrag hochzuladen. Das Formular „Entscheidungshilfe“ finden Sie unter
  • www.ihk.de/chemnitz/berufe
  • Wahl des Berufes
  • Klicken Sie auf „Informationen zu Prüfungen“
  • Klicken Sie auf „Entscheidungshilfe“
Die Genehmigung des Antrages durch den Prüfungsausschuss erfolgt entsprechend der Terminkette.
(Sommerprüfung bis 01.04. / Winterprüfung bis 20.10.).
Die Genehmigung des Themas des betrieblichen Arbeitsauftrages erfolgt per E-Mail.
Bei Ablehnung eines Antrages durch den Prüfungsausschuss erfolgt eine erneute Aufforderung zur Abgabe eines korrigierten Antrages bzw. neuen Antrages, einschließlich einer Terminstellung.

4. Durchführung des betrieblichen Antrages bzw. des Prüfungsproduktes durch den Prüfungsteilnehmer/-in
Die Höchstdauer für die Bearbeitung der beiden Varianten (betrieblicher Auftrag und Prüfungsprodukt) beträgt für die Durchführung und die Dokumentation 70 Stunden.

5. Erstellung der Dokumentation auf Grundlage der Durchführung durch den Prüfungsteilnehmer/-in (nicht im Onlineportal)
Die praxisbezogenen Unterlagen sollten wie folgt aufgebaut sein:
  • Deckblatt mit folgenden Informationen: Titel des betrieblichen Auftrages, Name und Adresse des Prüfungsteilnehmers / Unternehmens, Name und Telefonnummer des betrieblichen Betreuers
  • Inhaltsverzeichnis
  • Dokumentation des Arbeitsauftrages (Planung, Konzeption/Entwurf, Ausarbeitung, Dokumentation/Präsentation)
  • Anlagen (Zeichnungen, Protokolle, Diagramme usw.)
  • Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Abkürzungsverzeichnis
  • Nachweis über die Durchführung des Prüfproduktes
  • Persönliche Erklärung

Die Dokumentation darf die Höchstseitenzahl von 20 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.

Für die Gestaltung des Textes sind folgende Vorgaben zu beachten:
  • Schriftgröße 11
  • Zeilenabstand 1½-zeilig
  • Herstellung maschinenschriftlich, einseitig beschrieben
  • Format DIN A4
  • Seitennummerierung fortlaufend, beginnend mit Seite 2

6. Hochladen der Dokumentation (Abgabe) mit Nachweis über die Durchführung des betrieblichen Auftrags durch den Prüfungsteilnehmer/-in
Die Dokumentation und der Nachweis sind entsprechend der Terminkette in der Anwendung „Digitaler Projektantrag“ als PDF-Datei hochzuladen. Die maximale Größe beträgt: 50 MB
(Sommerprüfung bis 30.05. / Winterprüfung bis 15.12.)

7. Fachgespräch
Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen, mit einer Dauer von höchstens 30 Minuten (ca. 10 min. Präsentation und ca. 20 min. Fachgespräch) durchgeführt. Das Fachgespräch kann mit max. 100 Punkten bewertet werden.
Eine Bewertung der Dokumentation erfolgt nicht.
Der Prüfling kann sein eigenes Exemplar der Dokumentation zum Fachgespräch mitbringen. Die Abgabe eines gedruckten Exemplars ist nicht notwendig.
Zu Beginn des Fachgespräches hat der Prüfling die Gelegenheit, seinen Auftrag in knapper Form vorzustellen.
Das Fachgespräch findet entsprechend der Terminkette statt. Für den konkreten Termin erfolgt eine schriftliche Einladung.
(Sommerprüfung 01.06 bis 31.08. / Winterprüfung 02.01. bis 28.02.)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Prüfungskoordinatorin:
Frau Yvette Karl
Tel.: 0371 6900 1423
yvette.karl@chemnitz.ihk.de