Handelskammer: Bundesverfassungsgericht stärkt Universalhafen-Prinzip / Hafenbetriebsgesetz muss nun unverzüglich geändert werden

(PM 02-2022, 11.01.2022) Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven begrüßt, dass das Bundesverfassungsgericht heute in seinem Urteil zum Bremischen Hafenbetriebsgesetz deutlich das Prinzip des Universalhafens gestärkt hat. Das ist ein guter Tag für den maritimen Wirtschaftsstandort Bremen. Mit Nachdruck fordert die Handelskammer nun die unverzügliche Änderung des Hafenbetriebsgesetzes.
Handelskammer-Präses Janina Marahrens-Hashagen betonte: „Es ist positiv, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt bei der 2012 beschlossenen Änderung des Hafenbetriebsgesetzes für Klarheit gesorgt hat. Dieses Urteil sichert das seit Jahrhunderten bewährte Prinzip des Universalhafens, das wir als Handelskammer von Anfang an eingefordert haben. Ein bremisches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe hätte erhebliche Bedeutung auch für potenzielle Eingriffe in andere politisch unerwünschte Waren gehabt. Dieses Urteil gibt den betroffenen Unternehmen nun Planungs- und Rechtssicherheit.“
Die Handelskammer hatte 2011 eine eigene Rechtsexpertise bei Senator a.D. Volker Kröning eingeholt und öffentlich vorgestellt. Das Gutachten sah die damalige Änderung des Hafenbetriebsgesetzes als grundgesetzwidrig an und kam damit im Wesentlichen zum selben Ergebnis wie die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.