Zollseminar: Lieferantenerklärungen - der vereinfachte Ursprungsnachweis
Veranstaltungsdetails
Die Lieferantenerklärung (LE) als Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware hat wichtige Aufgaben und Einsatzbereiche. Die rechtmäßige Ausstellung von LEs durch den Hersteller oder den Zwischenhändler ist an wesentliche Voraussetzungen gebunden. Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung die Präferenzursprungsvorschriften beherrschen – andernfalls drohen Schadensersatzansprüche. Es werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ nach dem UZK vorgestellt. Dabei werden auch die Grundlagen bzw. Regelungen des Präferenzrechts erläutert.
Referentin: Gesa Schumann, Dipl.-Finanzwirtin, Berlin
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting
Gebühr: 320,00€ für Mitglieder der IHK, 360,00 € für Nicht-Mitglieder, 115,00 Euro zzgl. MWSt. für Mitglieder des BAV! Die Gebühr beinhaltet das Buch „Lieferantenerklärungen“ (Tangens Verlag).
Bitte melden Sie sich bis zum 7. April 2026 an.
Veranstalter: Bremer Außenhandelsverband (BAV) e.V. in Kooperation mit der Handelskammer Bremen