Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Unternehmen
Die Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Für Unternehmen, die infolge schwerer Umsatzeinbrüche in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsangebote:
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
Die
Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus umfasst zahlreiche Hinweise zu den Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und beantwortet Fragen, welche Maßnahmen das BMWI ergreift und welche Instrumente für betroffene Unternehmen zur Verfügung stehen.
Überbrückungshilfe und Neustarthilfe
Mit der
Überbrückungshilfe IV erhalten Unternehmen einen Zuschuss zu den betrieblichen Fixkosten für die Monate
Januar bis
Juni 2022.
Die
Neustarthilfe 2022 richtet sich insbesondere an Soloselbstständige, die keine oder nur geringe Fixkosten haben. Diese können alternativ zur Kostenerstattung eine Betriebskostenpauschale für die Monate
Januar bis
Juni 2022 beantragen.
Corona-Mittelstandsfonds
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere mittelständische Unternehmen aus dem Land Bremen können Unterstützung aus dem
Corona Mittelstandsfonds beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind und der Finanzierungsbedarf nicht ausreichend durch die Corona-Hilfsprogramme abgedeckt wird. Das Land Bremen stellt dafür zusätzliche Mittel aus dem Bremen-Fonds zur Verfügung.
Härtefallhilfen
in Bremen und Bremerhaven, die pandemiebedingt in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, aber aufgrund besonderen Einzelfallkonstellationen im Rahmen der bestehenden Corona Hilfsprogramme des Bundes und des Landes bislang nicht berücksichtigt werden konnten, haben die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung über die
“Härtefallhilfen” zu beantragen.
Betriebsmittelkredit der Bremer Aufbau-Bank
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert.
Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.
Unter
www.bab-bremen.de finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen.