Coronavirus: Finanzielle Hilfen für Unternehmen
Die Corona-Krise hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Für Unternehmen, die infolge schwerer Umsatzeinbrüche in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Unterstützungsangebote:
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums
Die
Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus umfasst zahlreiche Hinweise zu den Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und beantwortet Fragen, welche Maßnahmen das BMWI ergreift und welche Instrumente für betroffene Unternehmen zur Verfügung stehen.
Überbrückungshilfe und Neustarthilfe
Seit nunmehr über zwei Jahren unterstützen die Corona-Zuschussprogramme, insbesondere die Überbrückungs- und Neustarthilfen, betroffene Unternehmen mit coronabedingten Umsatzeinbrüchen und haben damit einen wichtigen Beitrag zur Existenzsicherung dieser Unternehmen geleistet. Über 2 Millionen Anträge wurden in den Programmen bundesweit gestellt und rund 57 Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt.
Die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe werden am 30. Juni 2022 auslaufen, da zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework der EU, beendet sein wird.
Die
Antragsfrist für die Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022
endete, anders als bei den früheren Hilfsprogrammen, bereits kurz vor Ablauf der Förderperiode, nämlich
am 15. Juni 2022.
Corona-Mittelstandsfonds
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie größere mittelständische Unternehmen aus dem Land Bremen können Unterstützung aus dem
Corona Mittelstandsfonds beantragen, wenn sie durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind und der Finanzierungsbedarf nicht ausreichend durch die Corona-Hilfsprogramme abgedeckt wird. Das Land Bremen stellt dafür zusätzliche Mittel aus dem Bremen-Fonds zur Verfügung.
Betriebsmittelkredit der Bremer Aufbau-Bank
Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen, wenn die Hausbank den Liquiditätsbedarf nicht finanziert.
Wesentliche Voraussetzung für die Kreditvergabe ist, dass das Unternehmen bzw. die Tätigkeit vor Ausbruch der Krise wirtschaftlich tragfähig war und der aktuelle Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise schlüssig dargestellt werden kann.
Unter
www.bab-bremen.de finden Sie detaillierte Informationen zu den Förderbedingungen.