Corona: Hilfestellungen für Unternehmen
Im Land Bremen gilt seit dem 26. Mai
Zweite
Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung.
Diese finden sie auf der
Website der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz.
Anstelle umfangreicher Einschränkungen und Schutzmaßnahmen gibt es nur noch wenige Basismaßnahmen. Welche dies sind, können Sie
hier nachlesen.
Diese Lockerungen bedeuten (abgesehen von den explizit aufgeführten Schutzmaßnahmen in wenigen, fest definierten Bereichen):
- keine Zugangsregelungen wie 3G, 2G und oder 2G+ in Einzelhandel, Gastronomie, Freizeit- und Kulktureinreichtungen mehr,
- ebenfalls kein verbindlicher 3G-Zugang mehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- keine Kapazitätsbeschränkungen bei oder Anmeldepflicht von Veranstaltungen mehr,
- keine Masken- oder Abstandspflichten - auch nicht für ungeimpfte Personen.
- ebenfalls kein verbindlicher 3G-Zugang mehr für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- keine Kapazitätsbeschränkungen bei oder Anmeldepflicht von Veranstaltungen mehr,
- keine Masken- oder Abstandspflichten - auch nicht für ungeimpfte Personen.
Für Arbeitgeber
- Infos für Ausbildungsbetriebe (Nr. 4735462)
- Impfpflicht für Beschäftigte (Nr. 5406750)
- Quarantäne und Isolationsregelungen (Nr. 5401746)