Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft

Arbeitsgebiete und Aufgaben
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte verfügen über die notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, um in gewerblichen und betrieblichen Sicherheitseinrichtungen Aufgaben im Schutz- und Sicherheitsbereich insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten sowie Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten zu übernehmen.
Berufliche Qualifikation
Geprüfte Schutz- uns Sicherheitskräfte verfügen über Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen wie Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln, Dienstkunde, Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, Brandschutz und sonstige Notfallmaßnahmen, Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik, Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln, Situationsbeurteilung und Situationsbewältigung, Kommunikation, Kunden- und Serviceorientierung.
Voraussetzungen
Zur Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis im Schutz- und Sicherheitsbereich oder eine fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre im Schutz- und Sicherheitsbereich abgeleistet sein müssen und ein Mindestalter von 24 Jahren und die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt, nachweist. 
Prüfungs- und Stornogebühren
Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 360,00 Euro. 
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben.