Förderung für Ausbildungsbetriebe

Förderung von Ausbildungsverbünden
Weiterhin werden von der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Bremer Betriebe unterstützt, die einen Ausbildungsverbund eingehen möchten. Das Förderinstrument richtet sich an Betriebe, die die in den Ausbildungsrahmenplänen festgelegten Abschnitte nicht eigenständig abdecken können. Hierbei handelt es sich überwiegend um Betriebe, die entweder hochspezialisiert sind, erst vor Kurzem gegründet wurden oder keine Ressourcen für das Management der Ausbildung haben. Der Projektansatz ermöglicht es diesen Betrieben, sich zusammenzuschließen und unter der Wahl eines Leitbetriebes gemeinsam auszubilden. Die zukünftigen Auszubildenden können damit alle notwendigen Ausbildungsbestandteile, zwischen den Partnerbetrieben wechselnd, erlernen. Das Ausbildungsverhältnis wird zwischen dem Leitbetrieb und der/dem Auszubildenden geschlossen.
Bei einem Ausbildungsverbund zwischen zwei oder mehr Betrieben erhält der Leitbetrieb eine einmalige Förderung in Höhe von 4000,- €.
Weitere Informationen und die genauen Förderbedingungen finden Sie auf der Website der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Bei anderen Arten von Ausbildungsverbünden ist die Beteiligung arbeitsmarktpolitischer Dienstleister vorgesehen. In diesen Fällen ist die Förderung des 1. Ausbildungsjahrs oder die Förderung einer Einstiegsqualifizierung (EQ) beim Dienstleister möglich. Betriebe haben die Möglichkeit sich als Kooperationspartner an diesen Verbünden zu beteiligen, indem sie Praxisphasen für die Projektteilnehmenden anbieten und diese bei positivem Praktikumsverlauf in Ausbildung übernehmen können.
Beratung zur Förderung von Ausbildungsbetrieben
Bei Fragen zur Förderung von Ausbildungsbetrieben wenden Sie sich gerne an:
Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
Constanze Werdermann
Tel.: 0421 361-97921
E-Mail: Constanze.werdermann@wah.bremen.de