Verpackungen - Nachweispflichten im Handel - Online-Shop

Letztvertreiber von Serviceverpackungen sind diejenigen, die Serviceverpackungen (Coffee-to-go-Becher, Tragetaschen oder Frischhaltefolien) mit Ware befüllen. Es besteht auch für Letztvertreiber die Pflicht, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren. Das Register soll die Organisation, Durchführung und Kontrolle des Verpackungsgesetzes erleichtern.
Hier finden Sie einen Erklärfilm zum Thema: Was sind Serviceverpackungen?  Für welche ist eine Registrierung im VerpackungsregisteLUCID notwenig? Sowie einen Schnell-Check zum Thema Systembeteiligungspflichte Verpackungen ja oder nein finden Sie auf den Seiten der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister.
Zu den vorhandenen und neuen Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes, stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister weiteres, umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die drei Themenpakete Serviceverpackungen, Pflichten für den Versand- und Onlinehandel sowie die erweiterte Registrierungspflicht.