Verhandlungsdurchbruch EU-Neuseeland Handelsabkommen

Das Abkommen kann Unternehmen in der EU ab dem ersten Jahr der Anwendung einen Zollabbau in Höhe von jährlich etwa 140 Millionen Euro bringen.
Laut EU-Berechnungen kann der bilaterale Handel durch das Abkommens um bis zu 30 % wachsen, während sich die jährlichen EU-Ausfuhren um bis zu 4,5 Milliarden Euro erhöhen könnten. Die EU-Investitionen in Neuseeland könnten um bis zu 80 % ansteigen.
Das Abkommen eröffnet Unternehmen neue Möglichkeiten, indem
  • alle Zölle auf EU-Ausfuhren nach Neuseeland abgeschafft werden;
  • der neuseeländische Dienstleistungsmarkt in Schlüsselbranchen wie Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Seeverkehr und Zustelldiensten geöffnet wird;
  • eine nichtdiskriminierende Behandlung von EU-Investoren in Neuseeland und umgekehrt sichergestellt wird;
  • die Teilnahme von EU-Unternehmen an neuseeländischen öffentlichen Ausschreibungen für Waren, Dienstleistungen, Bauprojekte und Baukonzessionen verbessert wird; Der Wert des neuseeländischen Markts für öffentliche Aufträge beläuft sich auf rund 60 Milliarden Euro pro Jahr.
  • die Datenströme, berechenbare und transparente Regeln für den digitalen Handel und ein sicheres Online-Umfeld für Verbraucher gefördert werden;
  • ungerechtfertigte Anforderungen an die Datenlokalisierung verhindert werden und das hohe Niveau des Schutzes personenbezogener Daten erhalten wird;
  • kleine Unternehmen durch ein eigenes Kapitel über kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, mehr auszuführen;
  • Konformitätsanforderungen und -verfahren erheblich abgebaut werden, um einen schnelleren Warenfluss zu ermöglichen;
  • Neuseeland erhebliche Verpflichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit den EU-Standards eingegangen ist.

Nächste Schritte

Die ausgehandelten Entwürfe werden in Kürze veröffentlicht. Diese Entwürfe werden einer Rechtsförmlichkeitsprüfung unterzogen und in alle Amtssprachen der EU übersetzt. Im Anschluss wird die Europäische Kommission das Abkommen dem Rat zur Unterzeichnung und zum Abschluss übermitteln. Nach der Annahme durch den Rat können die EU und Neuseeland das Abkommen unterzeichnen. Nach Unterzeichnung wird der Text an das Europäische Parlament zur Zustimmung übermittelt. Nach Zustimmung des Parlaments und sobald Neuseeland das Abkommen ebenso ratifiziert hat, kann es in Kraft treten. Dies könnte noch Ende 2023 passieren.

Hintergrund

Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Neuseeland begannen im Juni 2018. Der 12. Verhandlungsrunde im März 2022 folgten Gespräche zwischen den Sitzungen und die Verhandlungen wurden am 30. Juni 2022 abgeschlossen.
Der derzeitige bilaterale Handel der EU mit Neuseeland beläuft sich bereits auf 7,8 Mrd. EUR pro Jahr für Waren und 3,7 Mrd. EUR für Dienstleistungen. Die EU exportiert nach Neuseeland Waren im Wert von 5,5 Mrd. EUR pro Jahr und importiert neuseeländische Produkte im Wert von 2,3 Mrd. EUR, so dass sich für die EU ein Handelsüberschuss von 3,2 Mrd. EUR ergibt. Bei den Dienstleistungen exportiert die EU mehr als doppelt so viel wie sie importiert: 2,6 Mrd. € an Dienstleistungen, die von EU-Firmen an Kunden in Neuseeland geliefert werden, stehen 1,1 Mrd. € an Dienstleistungen gegenüber, die von neuseeländischen Firmen an EU-Kunden erbracht werden.