Bundeskabinett beschließt CETA-Ratifizierungsgesetz

Mit dem Beschluss über die Ratifizierung des Handelsabkommens mit Kanada (CETA) wird der Weg frei gemacht für eine Befassung des Bundestages mit dem CETA-Ratifizierungsgesetz. Auch die Zustimmung des Bundesrates ist zur Ratifizierung Deutschlands notwendig.
Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Kanada wurden mit der Unterzeichnung durch die EU, ihre Mitgliedstaaten und Kanada am 30.10.16 abgeschlossen. Seit September 2017 wird CETA vorläufig angewendet. Ein vollständiges Inkrafttreten von CETA ist aber erst dann möglich, wenn alle EU Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Die Ratifizierung ist in 15 Ländern erfolgt, in 12 Ländern steht sie noch aus.
Die vorläufige Anwendung erstreckt sich nur auf solche Bereiche, die in der ausschließlichen Zuständigkeit der EU liegen. Von der vorläufigen Anwendung ausgenommen sind u.a. weite Teile des Kapitels Acht (Investitionen) sowie Teile des Kapitels 13 (Finanzdienstleistungen), soweit sie andere Investitionen als ausländische Direktinvestitionen betreffen (u.a. Portfolio-Investitionen), den Investitionsschutz oder die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Investoren und Staaten betreffen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetzentwurf.