Nr. 4170708

Brexit - Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU

Am 23. Juni 2016 stimmte die Mehrheit der Bevölkerung des Vereinigten Königreich Großbritanniens und Nordirlands (im Folgenden "Vereinigtes Königreich/VK") für den Austritt aus der Europäischen Union.
Nach jetziger Beschlusslage wird das VK ab dem 30. März 2019, 0:00 Uhr, die Europäische Union und damit auch den EU-Binnenmarkt sowie die Zollunion verlassen. Die Grundfreiheiten der Warenverkehrs-, Dienstleistungs-, Kapitalverkehrs- sowie Niederlassungsfreiheit finden ab diesem Augenblick keine Anwendung mehr, da das VK dann den Status eines Drittstaates, also eines Nicht-EU-Staates genießt. 
Welche Auswirkungen dieser Austritt auf Ihre unternehmerischen Handlungen hat können Sie hier einsehen. - Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch zur Seite.

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Anja Kreft
Bereich: International
Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Anja Markmann
Anja Markmann
Bereich: International
Themen: Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Indien