2 min
Lesezeit
Green Claims Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Stichtag: 27. September 2026. Ab diesem Datum gelten nämlich die gesetzlichen Anforderungen ohne weitere Übergangsfristen. Bis dahin sollten Unternehmen ihre Kommunikation prüfen und anpassen. Begriffe wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“ sind in der Werbung weit verbreitet. Die im UWG umgesetzte EmpCo-Richtlinie verschärft die Anforderungen. Unternehmen müssen Umwelt- und Sozialaussagen präzise formulieren, belegen und dokumentieren.
Umweltaussagen sind freiwillige Aussagen zu ökologischen Vorteilen von Produkten, Marken oder Unternehmen. Diese müssen nach der EmpCo-Richtlinie klar, wahr und belegbar sein. Dies gilt auch für Aussagen zu Gleichstellung, Diversität oder sozialer Verantwortung. Erfasst werden Texte, Bilder, grafische Elemente oder Symbole, wenn damit eine Umwelt- oder Sozialaussage verbunden wird.
Unzulässig sind insbesondere:
- Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängiges Zertifizierungssystem.
- Allgemeine Begriffe wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ ohne anerkannte, belegbare Umweltleistung. Die Konkretisierung muss eindeutig auf demselben Medium aufgeführt sein.
- Aussagen zum gesamten Produkt oder Unternehmen, wenn der Vorteil nur einen Teilaspekt betrifft.
- Aussagen wie „klimaneutral“, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasen beruhen.
- Nichtzutreffende Aussagen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit oder Recyclingfähigkeit von Produkten.
Zukunftsversprechen wie „klimaneutral bis 2035“ erfordern weitere Belege. Notwendig ist ein realistischer Umsetzungsplan zur Zielerreichung, der durch unabhängige externe Sachverständige regelmäßig geprüft wird. Die Erkenntnisse sind zugänglich zu machen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten:
- Umwelt- und Sozialaussagen erfassen: Angaben auf Verpackungen, Websites, in Vertriebsunterlagen, Berichten und sozialen Medien zusammentragen.
- Reichweite prüfen: Klären, ob die Aussage ein Produkt, Bestandteil, Herstellungsprozess oder Unternehmen betrifft.
- Nachweise sichern: Messdaten, Studien, Zertifikate und Methoden zentral dokumentieren und aktuell halten.
- Siegel kontrollieren: Zulässigkeit, Zertifizierungssystem und Geltungsbereich prüfen.
- Freigaben organisieren: Kommunikationsregeln und einen dokumentierten Prüfprozess einführen.
Fazit: Tatsächliche, belegbare Umwelt- und Sozialleistungen bleiben ein Wettbewerbsvorteil und sollten weiter kommuniziert werden. Entscheidend sind präzise Aussagen und gegebenenfalls externe Bestätigungen und nachvollziehbare Belege.
Autorin: Dr. Julia Norden, Geschäftsbereichsleitung CSR/Nachhaltigkeit AGIMUS GmbH
6/2026
