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EU-Omnibus-Paket I Vereinfachung des Nachhaltigkeitsberichts und von Lieferkettenpflichten
Die EU verfolgt mit den so genannten Omnibus-Paketen das Ziel, bestehende EU-Regulierungen zu vereinfachen und administrative Belastungen für Unternehmen zu reduzieren, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken.
Am 24. Februar 2026 wurde der Rechtsakt im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist 20 Tage danach in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun ein Jahr Zeit, um die Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen*, mit Ausnahme von Artikel 4 über den Grad der Harmonisierung, dem sie bis spätestens 26. Juli 2028 nachkommen müssen.
Die Änderungen betreffen insbesondere zwei zentrale EU-Rechtsakte:
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Laut Rat sollen so Berichtspflichten reduziert und der „Trickle-down-Effekt“ für kleinere Unternehmen begrenzt werden.
Quelle: EU-Kommission
Zentrale Änderungen
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
- Anwendungsbereich eingeschränkt: Berichtspflicht nur noch für Unternehmen (inkl. Muttergesellschaften) mit >1000 Beschäftigten und >450 Mio. Euro Jahresumsatz; regelmäßige Überprüfung der Schwellenwerte vorgesehen.
- Schutz kleinerer Unternehmen in Lieferketten: Einführung des Begriffs „protected undertakings“ für Unternehmen unter 1000 Beschäftigten; sie können übermäßige Datenanfragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ablehnen.
- Freiwilliger KMU-Standard (VSME): Regelmäßige Überprüfung des Standards zur Sicherstellung seiner Angemessenheit.
- Unterstützung durch die EU-Kommission: Aufbau eines digitalen Portals mit Leitfäden und Hilfestellungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Lieferkettensorgfaltspflichten (CSDDD)
- Deutlich kleinerer Anwendungsbereich: Richtlinie betrifft nur noch Unternehmen mit >5000 Beschäftigten und >1,5 Mrd. Euro weltweitem Nettoumsatz.
- Risikobasierter Ansatz bei Sorgfaltspflichten: Prüfung von Risiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette, nicht nur bei direkten Geschäftspartnern.
- Haftung und Pflichten reduziert: Wegfall eines EU-weiten Haftungsregimes sowie der Verpflichtung zur Erstellung von Klimaschutzplänen.
- Sanktionsrahmen begrenzt: Geldbußen auf maximal 3 Prozent des Unternehmensumsatzes begrenzt.
- *Spätere Umsetzung: Mitgliedstaaten sollen die Regeln bis Mitte 2028 umsetzen, Anwendung durch Unternehmen erst ab Mitte 2029.
3/2026
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Melissa Lozano
