IHK Wirtschaft online
Nr. 7201998
2 min Lesezeit

Digitaler Produktpass – Mehr Transparenz und Nachhaltigkeit

Der Digitale Produktpass (DPP) ist ein zentrales Instrument der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie. Er soll Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus begleiten und wichtige Informationen digital verfügbar machen. Ziel ist es, mehr Transparenz entlang der Wertschöpfungskette zu schaffen und Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Zugang zu relevanten Produktinformationen zu ermöglichen.
Die Rechtsgrundlage ist die EU-Ökodesignverordnung (ESPR, EU 2024/1781) für nachhaltige Produkte. Sie gilt seit dem 18. Juli 2024. Die Einführung des Digitalen Produktpasses erfolgt ab 2027 schrittweise. Den Anfang machen Produktgruppen mit besonders hoher Umweltrelevanz. Dazu gehören Batterien sowie voraussichtlich Textilien und Elektro- und Elektronikgeräte. Weitere Produktgruppen, die unter die europäische Öko­design-Verordnung (ESPR) fallen, sollen in den darauffolgenden Jahren hinzukommen.
Betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler, Zulieferer, Reparatur­betriebe und Recyclingunternehmen. Die konkreten Anforderungen und Einführungszeitpunkte werden für jede Produktgruppe durch gesonderte beziehungsweise produktspezifische EU-Rechtsakte fest­gelegt.
Ist für ein Produkt ein DPP vorgeschrieben, darf es nur mit einem verknüpften und verfügbaren Produktpass in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Die darin enthaltenen Daten müssen richtig, vollständig und aktuell sein. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen und die notwendigen organisatorischen und technischen Voraussetzungen schaffen.
Wie sich Unternehmen jetzt vorbereiten können

• Betroffene Produktgruppen identifizieren
• Produkt-, Material- und Nachhaltigkeitsdaten prüfen
• Bestehende Systeme und Datenquellen erfassen, z. B. Enterprise-­Resource-Planning (ERP), Product-Information-­Management (PIM) oder Product-Lifecycle-Management (PLM)
• Verantwortlichkeiten und Freigabeprozesse klären
• Lieferantendaten und Prüfprozesse festlegen
• Datenänderungen dokumentieren
• Pilotprodukt auswählen
• Langfristige Datenverfügbarkeit sichern
ber, lm
7/2026