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Arbeitskreis Zoll der IHK Braunschweig zu Besuch bei der Bühler GmbH
Die letzte Sitzung des Jahres brachte die Mitglieder des Arbeitskreises Zoll Ende November bei der Bühler GmbH zusammen. Geleitet und moderiert durch den Referenten International der IHK Braunschweig, Timo Prange, leitete Diplom-Finanzwirt Markus Böhne von der Digital Customs Training GmbH durch das herausfordernde Thema der Zollwertermittlung mit besonderem Fokus auf die Berücksichtigung von Beförderungs- und Versicherungskosten.
Die Bühler GmbH fungierte als Austragungsort der letzten
Sitzung des Arbeitskreises Zoll der IHK im Jahr 2025.
Sitzung des Arbeitskreises Zoll der IHK im Jahr 2025.
Der Zollwertermittlung sind im Unionszollkodex (UZK) sechs Methoden zugeordnet. In der Regel wird die Transaktionswertmethode genutzt. Nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen und unter Einhaltung der im Gesetz vorgeschriebenen Reihenfolge kann eine der anderen Methoden genutzt werden. Die richtige Anwendung der Vorschriften zu Hinzurechnungen und Abzügen zur Ermittlung des wirtschaftlichen Warenwertes zum Zeitpunkt der Einfuhr ist insbesondere im Fall der Beförderung als auch der Transportversicherung komplex. Die Grundlagen, wie die richtige Berücksichtigung der Incoterms sowie des Ortes des Verbringens zur Aufteilung der Beförderungskosten, wurden in Erinnerung gerufen, während anschließend die Möglichkeiten der Zuordnung von Transportversicherungsanteilen zur konkreten Warenlieferung zur Sprache kamen. In diesem Zusammenhang erfuhren die Anwesenden von einer bewilligungsbedürftigen Vereinfachung für Kaufpreisbestandteile, Hinzurechnungen und nicht in den Zollwert einzubeziehende Beträge nach Artikel 73 des Unionszollkodex. Ein konkreter Austausch zu dieser Vereinfachung zur Berücksichtigung der Versicherungskosten mit dem Hauptzollamt kann sich also lohnen.
Zum Abschluss erhielten die Arbeitskreismitglieder einen Überblick zu den im Jahr 2025 durch die Referenten International in der IHK bearbeiteten Stellungnahmen und Positionspapieren zu Zoll- und Außenwirtschaftsthemen sowie den Gesetzgebungen EUDR (Entwaldungsfreie Lieferkette) und CBAM (CO2-Grenzausgleichsmechanismus).
Der aktive Austausch regional agierender Zollverantwortlicher miteinander als auch mit den teilnehmenden Mitarbeitenden des Hauptzollamtes unterstrich abermals den Mehrwert regionaler Netzwerke auf Arbeitsebene. Die kommende Sitzung ist für den 18. März angesetzt. Wenden Sie sich bei Teilnahmeinteresse an unseren Ansprechpartner Timo Prange.
1/2026
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Timo Prange
