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Neue EU-Verpackungsverordnung PPWR – Was Unternehmen jetzt wissen und tun müssen
Ab dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) grundsätzlich unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle.
Warum ist die PPWR für Unternehmen relevant?
Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren, Ressourcen effizienter zu nutzen und Verpackungen stärker in die Kreislaufwirtschaft einzubinden. Die Vorgaben betreffen nicht nur klassische Verpackungshersteller. Auch Unternehmen, die verpackte Waren importieren, vertreiben, versenden, unter eigener Marke in Verkehr bringen oder direkt an Endabnehmer abgeben, sollten prüfen, welche Rolle sie nach der PPWR einnehmen.
Wen betrifft die PPWR?
Entscheidend ist nicht nur, wer eine Verpackung physisch herstellt. Maßgeblich ist, welche Rolle ein Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Ein Betrieb kann je nach Produkt, Verpackung und Vertriebsweg auch mehrere Rollen gleichzeitig haben.
| Rolle | Kurz erklärt | |
|---|---|---|
| Erzeuger | Verantwortlich für die Konformität der Verpackung. Er muss sicherstellen, dass die Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 13; Art. 15; Art. 38; Art. 39 |
| Lieferant | Liefert Verpackungen, Verpackungskomponenten oder Verpackungsmaterialien an den Erzeuger. Er muss die notwendigen Informationen und Unterlagen bereitstellen. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 16; Art. 16 |
| Importeur | Bringt Verpackungen oder verpackte Produkte aus einem Drittstaat erstmals auf den EU-Markt. Er darf Verpackungen nur dann auf dem Unionsmarkt bereitstellen, wenn diese den Anforderungen der PPWR entsprechen. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 17; Art. 18 |
| Vertreiber | Gibt Verpackungen oder verpackte Produkte in der Lieferkette weiter. Er muss mit gebührender Sorgfalt prüfen, ob die Anforderungen eingehalten wurden. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 18; Art. 19 |
| Bevollmächtigter | Übernimmt bestimmte Aufgaben im Namen des Erzeugers, wenn er dafür schriftlich beauftragt wurde. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 19; Art. 17 |
| Endvertreiber | Gibt verpackte Produkte direkt an Endabnehmer ab. Je nach Tätigkeit können besondere Pflichten entstehen, zum Beispiel zu Wiederverwendung oder Wiederbefüllung. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 21; Art. 28; Art. 32; Art. 33 |
| Fulfilment-Dienstleister | Übernimmt zum Beispiel Lagerung, Verpackung, Adressierung oder Versand. Seine Tätigkeiten dürfen die Konformität der Verpackung nicht beeinträchtigen. | Art. 20 |
| Hersteller im EPR-Sinne | Zentrale Rolle bei der erweiterten Herstellerverantwortung. Diese Rolle betrifft insbesondere Registrierung und Verantwortung für Verpackungen, die in einem Mitgliedstaat erstmals bereitgestellt werden. | Art. 3 Abs. 1 Nr. 15; Art. 44; Art. 45 |
Hinweis: Die PPWR verwendet die Begriffe „Erzeuger“ und „Hersteller“ unterschiedlich. Der Erzeuger ist vor allem für die Konformität der Verpackung verantwortlich. Der Hersteller ist die zentrale Rolle im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung.
Wichtige Fristen im Überblick
| Zeitpunkt | Bedeutung für Unternehmen |
|---|---|
| Ab 12. August 2026 | Die PPWR gilt grundsätzlich. Unternehmen sollten bis dahin wissen, welche Verpackungen sie verwenden und welche Rolle sie nach der Verordnung einnehmen. |
| Ab 2028/2029. Der genaue Zeitpunkt hängt teilweise von weiteren EU-Rechtsakten ab | Neue harmonisierte Kennzeichnungspflichten werden schrittweise relevant. |
| Ab 2030 | Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Leerraum und bestimmte Verpackungsformate greifen stärker. |
| Ab 2035/2040 | Weitere Verschärfungen folgen, insbesondere bei Recyclingfähigkeit in großem Maßstab, Rezyklateinsatz und Abfallreduktionszielen. |
Fünf Schritte zum Einstieg
| Schritt | Was Unternehmen jetzt tun sollte |
|---|---|
| 1. Verpackungen erfassen | Alle eingesetzten Verpackungen aufnehmen: Produktverpackungen, Versandverpackungen, Folien, Etiketten, Füllmaterialien, Paletten, Transportverpackungen und Serviceverpackungen. |
| 2. Rolle nach PPWR klären | Für jede Verpackung prüfen, welche Rolle das Unternehmen einnimmt: Erzeuger, Importeur, Vertreiber, Endvertreiber oder Hersteller im Sinne der erweiterten Herstellerverantwortung. |
| 3. Lieferanteninformationen einholen | Materialdaten, Angaben zur Zusammensetzung, technische Informationen und erforderliche Nachweise frühzeitig bei Lieferanten anfordern. |
| 4. Nachweise und Dokumentation vorbereiten | Klären, welche technischen Unterlagen, Konformitätsnachweise und internen Zuständigkeiten erforderlich sind. Wichtig ist auch, wer die Unterlagen erstellt, prüft und aufbewahrt. |
Autorin: Melissa Lozano/IHK Braunschweig
Quelle: EU-Kommission
Quelle: EU-Kommission
5/2026
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Melissa Lozano
