Nr. 15911

Personalschulung nach § 8 Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG)

8 Unterrichtsstunden

Veranstaltungsdetails

Die Schulung erfolgt unter Einbindung suchtfachlich sowie pädagogisch qualifizierter Personen und umfasst die fachspezifischen Kenntnisse folgender Sachgebiete:

  • Spielverordnung,
  • Glücksspielstaatsvertrag 2021, insbesondere allgemeine Grundzüge des Glücksspielrechts mit Schwerpunkt Spielhallen,
  • Spielersperrsystem, insbesondere Zugangskontrolle und Handhabung,
  • Niedersächsisches Spielhallenrecht,
  • Jugendschutzrecht,
  • Kenntnisse zur Glücksspielsucht einschließlich anbieterunabhängiger Hilfsangebote,
  • Erkennung von Suchtsymptomen,
  • Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden.

Die Teilnehmenden dieser Schulung müssen über die zum Verständnis des Schulungsverfahrens unverzichtbaren deutschen Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens verfügen. Verfügt eine zu schulende Person nicht über diese Sprachkenntnisse, ist sie von der Teilnahme an der Schulung ausgeschlossen.

Bitte teilen Sie in der Anmeldung Ihr Geburtsdatum mit, dieses wird für die Bescheinigung benötigt!

Bitte teilen Sie in der Anmeldung Ihr Geburtsdatum und Ihre private Anschrift mit (wird für die Teilnahmebescheinigung benötigt)! Eine Anmeldung mehrerer Teilnehmer gleichzeitig ist nicht möglich, daher bitte jeden einzeln anmelden!

Den genauen Veranstaltungsort teilen wir mit der Einladung mit!

 

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 13.04.2023
    09:30 - 18:30 Uhr

Weitere Informationen

Nach 2,5 Jahren muss eine weitere Schulung im Bereich Handlungskompetenzen, insbesondere in der Früherkennung auffälligen Spielverhaltens und Kommunikation mit Spielenden (Nr. 8) abgelegt werden. Diese Schulung umfasst 4 Unterrichtsstunden und wird in einer gesonderten Veranstaltung angeboten.

  • Teilnahmebescheinigung