Wahl zur IHK-Vollversammlung – jetzt kandidieren

In diesem Jahr ist es wieder so weit: Die Vollversammlung der IHK Braunschweig wird neu gewählt. Alle rund 42.000 Mitgliedsunternehmen sind aufgerufen, darüber abzustimmen, wer die Interessen der regionalen Wirtschaft in den kommenden fünf Jahren vertritt. Bis zum 25. April können Kandidaturen eingereicht werden.
Die Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Bezirk der IHK Braunschweig wählen aus ihrer Mitte 80 Personen für das Parlament der Wirtschaft. „Die Vollversammlung diskutiert und erarbeitet Leitlinien für Projekte in der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsförderung. Werden Sie ein Teil dieses wichtigen Gremiums und entscheiden Sie über alle Fragen mit, die für die Wirtschaft des IHK-Bezirks und die Arbeit der IHK von grundsätzlicher Bedeutung sind“, sagt Sven Streiff, Vorsitzender des Wahlausschusses der IHK Braunschweig.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gremiums gehören die Erarbeitung politischer Stellungnahmen, die Verabschiedung des Satzungsrechts, insbesondere die jährliche Feststellung des Wirtschaftsplans und die Festsetzung der Beiträge und Gebühren. Die Vollversammlung ist auch zuständig für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und des Präsidiums. „Die Mitglieder der Vollversammlung übernehmen hohe Verantwortung, denn sie vertreten das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft und nicht nur die ihrer jeweiligen Branche“, hebt IHK-Präsident Tobias Hoffmann hervor.

Mitmachen. Mitentscheiden.

Aktuell läuft eine wichtige Phase des Wahljahres: die Kandidaturphase. Bis zum 25. April 2023 können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Kandidatur für die Wahl zur Vollversammlung einreichen. Je nach Rechtsform können entweder die Geschäftsführenden selbst oder die gesetzlich zur Vertretung Berechtigten eines IHK-zugehörigen Unternehmens kandidieren, sofern sie am letzten Wahltag, dem 10. Oktober 2023, volljährig sind. Jedes Unternehmen kann nur mit einer Person in der Vollversammlung vertreten sein.

Einteilung in Wahlgruppen

Um die regionale Wirtschaftsstruktur möglichst spiegelbildlich darzustellen, gibt es zehn verschiedene Wahlgruppen, die jeweils bestimmte Branchen berücksichtigen. Damit wird gewährleistet, dass sich die Vielfalt der Unternehmenslandschaft in der Vollversammlung widerfindet. In der IHK Braunschweig gibt es folgende Wahlgruppen:
  • Produzierendes Gewerbe/Industrie
  • Energieversorger
  • Einzelhandel
  • Großhandel
  • Vermittler
  • Banken und Versicherer
  • Verkehrswirtschaft
  • Tourismus- und Freizeitwirtschaft
  • Beratende und technische Dienstleistungswirtschaft
  • Weitere Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft
Für die Wahlgruppen „Produzierendes Gewerbe/Industrie“, „Einzelhandel“ und „Weitere Unternehmen der Dienstleistungswirtschaft“ werden zudem Wahlbezirke nach den Städten beziehungsweise Landkreisen gebildet, die zum Bezirk der IHK Braunschweig zählen.
Die Kandidatur erfolgt in der jeweiligen Wahlgruppe. Wer also beispielsweise mit dem eigenen Unternehmen der Wahlgruppe „Verkehrswirtschaft“ zugeordnet ist, würde als Kandidatin oder Kandidat ebenso in der Wahlgruppe „Verkehrswirtschaft“ antreten.

Gestalten Sie mit!

„Die Vollversammlung ist unser oberstes Gremium. Wir laden alle Unternehmerinnen und Unternehmer unserer Region ein, die Zukunft unseres Wirtschaftsraumes aktiv mitzugestalten. Der erste Schritt dafür ist die Kandidatur für die Vollversammlungswahl“, appelliert Hoffmann.
Alle Informationen zur Kandidatur finden Sie auf unserer Wahlhomepage unter www.ihkbraunschweig-wahl.de/kandidatur
Stand: 23.3.2023