Verkehr mit Taxen
Der Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassener Stelle bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel ausführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat. Fahrten auf vorherige Bestellung dürfen auch von anderen Gemeinden aus durchgeführt werden. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit anderen Genehmigungsbehörden das Bereithalten an behördlich zugelassenen Stellen außerhalb der Betriebssitzgemeinde gestatten und einen größeren Bezirk festsetzen. Der Taxenverkehr unterliegt innerhalb des Pflichtfahrbereiches der Betriebs- und Beförderungspflicht sowie der Tarifpflicht, die im Rahmen einer Taxitarifordnung vorgeschrieben sind.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, für den Verkehr mit Taxen- und Mietwagen, nachweist.
Wie kann ich meine Zuverlässigkeit nachweisen?
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen, anhand welcher geprüft werden kann, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Folgenden Dokumente können beispielsweise von der Behörde verlangt werden:
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister „Belegart O“
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Anhand einer Eigenkapitalbescheinigung, welche nach vorgeschriebenem Muster durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder von einem Kreditinstitut ausgestellt werden kann, muss der Taxen- und Mietwagenunternehmer finanzielle Reserven in folgender Höhe nachweisen:
- Für das erste Fahrzeug = 2.250 €
- Für jedes weitere Fahrzeug = 1.250 €
Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen:
- Finanzamt
- Träger der Sozialversicherung
- Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
- Stadt-/Gemeindekasse
Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Unternehmereigenschaft gegeben und nachweisbar sein.
Fachliche Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Weitere Informationen zur Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, für den Verkehr mit Taxen- und Mietwagen hier.