Verkehr mit Mietwagen

Der Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im Ganzen zur Beförderung gemietet werden können und mit denen der Unternehmer Fahrten durchführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter selbst bestimmt. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge durchgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrages hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz (Rückkehrpflicht) zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt durch Funk einen neuen Beförderungsauftrag erhalten. Der Mietwagenunternehmer unterliegt nicht der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, für den Verkehr mit Taxen- und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der IHK zu erbringen.
Wie kann ich meine Zuverlässigkeit nachweisen?

Persönliche Zuverlässigkeit

Zum Nachweis sind der Genehmigungsbehörde entsprechende Dokumente vorzulegen, anhand welcher geprüft werden kann, ob Anhaltspunkte vorliegen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen. Folgenden Dokumente können beispielsweise von der Behörde verlangt werden:
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister „Belegart O“

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Anhand einer Eigenkapitalbescheinigung, welche nach vorgeschriebenem Muster durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder von einem Kreditinstitut ausgestellt werden kann, muss der Taxen- und Mietwagenunternehmer finanzielle Reserven in folgender Höhe nachweisen:
  • Für das erste Fahrzeug = 2.250 €
  • Für jedes weitere Fahrzeug = 1.250 €
Zudem sind Unbedenklichkeitsbescheinigungen folgender Stellen beizubringen:
  • Finanzamt
  • Träger der Sozialversicherung
  • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Stadt-/Gemeindekasse
Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss während der gesamten Unternehmereigenschaft gegeben und nachweisbar sein.

Fachliche Eignung

Der Nachweis der fachlichen Eignung ist in der Regel durch eine Prüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu erbringen. Weitere Informationen zur Prüfung der fachlichen Eignung zum Führen eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, für den Verkehr mit Taxen- und Mietwagen hier.