BMV startet Förderaufruf für Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) veröffentlichte am 28. Januar einen Förderaufruf zum Aufbau eines bundesweiten Initialnetzes von Wasserstofftankstellen für schwere Nutzfahrzeuge. Eine begleitende Informationsveranstaltung ist für den 17. Februar geplant; Projektanträge können bis zum 31. Mai 2026 eingereicht werden.
Für die Maßnahme stellt das BMV insgesamt 220 Millionen Euro bereit. Damit sollen der Aufbau von bis zu 40 Wasserstofftankstellen sowie die Anschaffung von bis zu 400 Wasserstoff-Lkw ermöglicht werden. Gefördert wird ein integrierter Ansatz, der den Infrastrukturausbau und die Fahrzeugbeschaffung miteinander verbindet.
Ziel des Programms ist es, den Markthochlauf von wasserstoffbetriebenen Lkw verlässlich zu unterstützen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und zugleich die Transformation der deutschen Automobil- und Zulieferindustrie hin zu alternativen Antriebstechnologien zu stärken. Die Förderung knüpft an die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag an, in dem der Ausbau einer Wasserstoffbetankungsinfrastruktur festgelegt wurde. Dieser Aufruf dient zugleich der Erreichung europäischer Infrastrukturausbauziele (AFIR-Verordnung) auf den TEN-V-Korridoren bis 2030.
Im Mittelpunkt steht eine kombinierte Förderung: Die Errichtung öffentlich zugänglicher Wasserstofftankstellen wird gemeinsam mit der Beschaffung wasserstoffbetriebener Nutzfahrzeuge unterstützt. Neue Tankstellen bekämen sofort eine gewisse Grundauslastung und Speditions- und Logistikunternehmen erhielten eine verlässliche Betankungsmöglichkeit.
Wasserstofftankstellen müssen die Anforderungen der europäischen Ausbauziele (AFIR-Verordnung) erfüllen und können mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Neue Nutzfahrzeuge der Klassen N2 und N3 mit wasserstoffbasiertem Antrieb können mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsmehrausgaben gegenüber einem vergleichbaren Dieselfahrzeug bezuschusst werden.
Interessierte können Anträge bis 31. Mai 2026 über das Portal "easy-Online" einreichen. Der Förderaufruf und weitere Unterlagen finden Sie hier.
Informationsveranstaltung: Ein Online-Seminar zur Förderung findet am 17. Februar 2026 um 9:30 Uhr statt. Die Anmeldung ist hier möglich.
Quelle: DIHK
Stand: 02.02 2026
Stand: 02.02 2026
