Die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026

Im Jahr 2026 treten einige neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen in Kraft, welche von Unternehmen beachtet werden müssen. Wir haben für Sie eine Übersicht der wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel 2025/2026 erstellt.

AI Act

Die Umsetzung zentraler Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme verzögert sich voraussichtlich auf Dezember 2027 statt August 2026. Weitere Informationen

Aktivrente

Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die freiwillig über die Regelaltersgrenze hinaus weiterarbeiten, bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Weitere Informationen

Aus- und Weiterbildung

Für Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, steigen die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen.
Zudem können betriebliche Projektanträge für praktische Prüfungen in 49 Berufen dauerhaft digital eingereicht werden.
Ab 2026 steigt der Meisterbonus auf 2.000 Euro. Damit soll die Attraktivität der Aufstiegsfortbildung weiter gestärkt werden.
Künftig wird die Meistergründungsprämie auch für Unternehmensgründungen und -übernahmen mit IHK-Abschluss gewährt.

Außenwirtschaft und Zoll

Zum Jahreswechsel kommt es zu umfangreichen Anpassungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Dazu gehören unter anderem die Digitalisierung des Carnet ATA, die neue Kombinierte Nomenklatur (KN 2026) sowie die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM). Für bestimmte Länder werden Zollpräferenzen ausgesetzt und neue Zoll- bzw. Lieferkettenregelungen greifen.

CSRD

Die europäische Nachhaltigkeitsberichtspflicht soll künftig für Unternehmen nach der Rechnungslegungsrichtlinie mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz gelten. Abhängig von der nationalen Umsetzung kann der Berichtspflichtstart variieren. Weitere Informationen

Darlehensvermittler

Die ursprünglich geplante Frist zum Inkrafttreten der neuen Regelungen zur Erlaubnispflicht für Darlehensvermittler (§ 34 k GewO) zum 01.01.2026 wurde gestrichen. Die neuen Regelungen sollen ab dem 20.11.2026 gelten. Eine Beantragung ist derzeit nicht möglich. Neben Änderungen im Rahmen des Anwendungsbereichs wird das Erbringen eines Sachkundenachweises Pflicht. Zudem wird eine „Alte-Hasen-Regelung“ geschaffen.

ElektroG

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Pflichten für den Handel: Rücknahme von Einweg- und Mehrweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen, einheitliche Kennzeichnung von Sammelstellen und Informationspflichten direkt am Regal. Weitere Informationen

Energie, Umwelt und Innovation

Ab 2026 gelten verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen gemäß NIS-2-Richtlinie für deutlich mehr Unternehmen.
Zudem treten neue Vorgaben zur Verpackungsregulierung und zu Beschränkungen bestimmter Stoffe (z. B. PFAS) in Kraft.
Das Energie- und Stromsteuergesetz bringt eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf EU-Mindestsatzniveau.

E-Rechnung

Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung greift ab dem 1. Januar 2027 für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Jahresumsatz. Weitere Informationen

GARAN-Label

Ab dem 28. September 2026 wird ein EU-weit einheitliches Informationslabel zu Gewährleistungs- und Haltbarkeitsgarantien eingeführt.
Weitere Informationen: Richtlinie (EU) 2024/825, Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Kurzarbeitergeld

Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds wird bis Ende 2026 auf 24 Monate verlängert. Weitere Informationen

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro. Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro. Weitere Informationen

Pendlerpauschale

Ab 2026 beträgt die Entfernungspauschale 38 Cent pro Kilometer – bereits ab dem ersten Kilometer. Weitere Informationen

Schwarzarbeit

Für bestimmte Dienstleistungsbranchen wie Friseure, Barbershops, Nagelstudios und Kosmetiker werden ab Ende 2025 verstärkte Kontrollen eingeführt. Weitere Informationen

Standortfördergesetz

Das Standortfördergesetz soll private Investitionen stärken und tritt voraussichtlich Ende Januar 2026 in Kraft. Weitere Informationen

Standort- und Brancheninformationen:

Mit dem neuen Bau-Turbo werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht, um Investitionen schneller umzusetzen. Gleichzeitig werden digitale Verwaltungsprozesse bundesweit weiter modernisiert und vereinheitlicht.
Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab 1. Januar 2026 dauerhaft auf 7 % gesenkt, was die Belastung vieler Gastronomiegewerbebetriebe reduzieren soll.
Zum 1. Januar 2026 endet die Übergangsfrist zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Taxi- und Mietwagengewerbe.
Ab 1. Juli 2026 gilt eine Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht inkl. Anhänger von ≥ 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr.

Steuer- und Sozialrecht

Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro erhöht, die Pendlerpauschale angepasst und steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche ausgeweitet.
Zudem ändern sich Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Umsatzsteuer Gastronomie

Für Speisen in der Gastronomie soll der Umsatzsteuersatz ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft auf sieben Prozent sinken; Getränke bleiben bei 19 Prozent. Weitere Informationen
Diese Aufstellung soll als Service Ihrer IHK nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.
Stand: 18.12.2025