EU beschließt 20. Sanktionspaket gegen Russland
Das 20. Paket restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland aufgrund des ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine zielt darauf ab, den russischen Energie-, Finanzdienstleistungs- Dienstleistungs- und Energiesektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen und die Rechenschaftspflicht für den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu gewährleisten. Ergänzend wurden weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.
Das 20. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Sanktionierung weiterer Personen und Einrichtungen
- 120 zusätzliche Einträge von Personen oder Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, wurden in die Liste mit aufgenommen. Sie unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und – im Falle von Einzelpersonen – auch Reiseverboten.
- 58 Organisationen und assoziierte Personen wurden der Liste hinzugefügt, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Dazu gehören Unternehmen mit Sitz in China, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Usbekistan, Kasachstan und Weißrussland.
Sanktionierung weiterer Schiffe + Energie
- Listung von 46 weiteren Schiffen der russischen Schattenflotte und einem Seeversicherer
- Streichung von 11 Schiffen, die die Vorschriften wieder einhalten
- Gesamtzahl der Einträge nun 632 Schiffe. Sie unterliegen einem Hafenzugangsverbot und einem Empfangsverbot.
- Neue Vorgaben für Verkauf von Tankschiffen aus der EU, um Endverwendung durch Russland zu verhindern.
- Listung zweier russischer Häfen (Murmansk und Tuapse) sowie eines Drittlandhafens (Karimun Oil Terminal, Indonesien) wegen Verbindungen zur Schattenflotte.
- Verbot von Wartungsdiensten für russische LNG-Tankschiffe und Eisbrecher.
- Verbot von LNG-Terminaldiensten, damit Betreiber in der Union langfristige Verträge mit russischen Betreibern kündigen können.
Finanzen
- Sanktionen gegen 20 weitere russische Banken. Insgesamt sind damit 70 russische Banken vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen.
- Vollständiges sektorales Verbot von Krypro-Dienstleistungen zu russischen Anbietern.
- Verbot der Nutzung russischer Kryptowährung und digitaler Zentralbankwährung
- Transaktionsverbote für vier weitere Banken aus Drittländern (Kirgisistan, Laos und Aserbaidschan), die Russlands Kriegswirtschaft unterstützen.
Handel
- Einführung weiterer Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten).
- Neue Ausfuhrverbote für eine Vielzahl weiterer Waren.
- Einführung eins Kontingents für Ammoniak zur Begrenzung der bestehenden Einfuhren.
Sonstige Maßnahmen
- Aktivierung des „Antiumgehungsinstruments“: Die EU wird Fälle nicht mehr ignorieren, in denen EU-Sanktionen von Ausführern in Drittländer systematisch umgangen werden, indem die EU-Waren vom Drittland weiter nach Russland exportiert werden,.
Belarus
Auch hier werden bestimmte handels-, finanz- und dienstleistungsbezogene Bestimmungen/Verbote erlassen, die sich an den oben genannten orientieren.
