Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – eine Übersicht
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und gilt zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland und mehr als 3000 Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten. Einzurechnen sind dabei ins Ausland entsandte Beschäftigte sowie Leiharbeiter, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind